— 67 —
Die Uslar standen in dem Kriege offenbar auf der mainzischen Seite. Daraufhin weist das Bündniss, welches Erzbischof Johann IT. von Mainz mit den Besitzernvon Neuengleichen, den Brüdern Ernst IX., Ritter, Werner, Iians IV. und Ernst X.,Knappen, schloss, zum Zweck des Krieges gegen dessen Feinde, von denen jedoch dieUslar weder den Herzog Otto (cocles) von Braunschweig, noch ihre Vettern auf Alten-gleichen und die Antheil daran habenden Brüder Heise und Tile von Kerstlingerode zubefehden nöthig haben. (Reg. 391.) Die Urkunde ist zwar undatirt, doch bestätigt einDocument von 1401 (Reg. 419), worin der genannte Knappe Hans IV. v. U. Feind desHerzogs Otto (cocles) wird, dass sie der ersten Hälfte dieses Jahres, in welcher Otlodem Bunde seiner Vettern noch fern stand, angehört. Von den Uslar auf Altengleichenwird nur Hermann XIII. als Theilnehmer am Kriege genannt (Reg. 423), und wahr-scheinlich war auch er ein Genosse des Erzbischofs.
Die Feindseligkeiten begannen in der Mitte des Jahres 1401 durch einen Einfallder Verbündeten in das Gebiet von Mainz, ! ) doch gelang es anscheinend den Be-mühungen des Königs, die Fürsten mit der Aussicht auf einen Rechtsspruch für kurzeZeit zu beruhigen. Als aber der Erzbischof sich weigerte, dem von den Fürsten neubeschworenen Landfrieden vom Jahre 1398 beizutreten, 2 ) wurden um Ostern 14-02energische Maassregeln gegen ihn beschlossen. Die verbündeten Fürsten fielen in dasEichsfeld ein und verheerten dasselbe, berannten Duderstadt und Heiligenstadt, erobertenHofgeismar und bestürmten die Feste Naumburg, ohne des Ritters von Hertingshausenhabhaft zu werden. 3 ) Erst am 27. September des Jahres 1402 vermochte der Königals gewählter Schiedsrichter im Kloster zu Hersfeld eine vorläufige Sühne zwischen demErzbischof Otto von Bremen, den Herzögen Bernhard I. und Heinrich von Braunschweig-Lüneburg, dem Herzog Otto d. J. von Braunschweig, dem Landgrafen Hermann denGelehrten von Hessen und dem Bischof Johann III. von Hildesheim zu Stande zu bringen,in welche auch die Ilelfer beider Parteien, darunter die Brüder Werner, Ernst X. undHans IV. v. U. auf Neuengleichen und Hermann XIII v. U. auf Altengleichen auf-genommen wurden. (Reg. 423.) Der Vierte der neuengleichenschen Brüder, der RitterErnst IX., wird in der Sühne nicht genannt, er mag also, zumal da ihn die Urkundenseit dem 24. Juli 1401 (Reg. 417) überhaupt nicht mehr kennen, in der Fehde um'sLeben gekommen sein. Im folgenden Jahre, am 3. Februar 1403, fällte zwar der Königzu Nürnberg das Urtheil über die Mörder, 4 ) allein es wurde von beiden Parteien ver-worfen und erst nach weiteren schweren Kämpfen erfolgte am 8. März 14-05 der Frieden. 5 )
Bevor Hans IV. v. U. mit seinen Brüdern in dieser s. g. Mainzer Fehde in dieReihen der erzbischöflichen Streiter trat, sandte er der Stadt Mühlhausen am 13. De-cember 1400 den Fehdebrief (s. Note zu Reg. 412). Der Kampf scheint für ihn nichtglücklich geendet zu haben; denn schon am 11. März des folgenden Jahres fielen derStadt Feinde auf den Gleichen — unter denen Hans IV. ohne Zweifel sich wiederumwird befunden haben ■— mit Werner v. U. und einigen in Reg. 412 genannten Genossenabermals in das städtische Gebiet ein, plünderten und verbrannten das Dorf Dorna undnahmen die Einwohner zum Theil gefangen. Einen der letzteren, Namens ConradTruttling (ab Ruttmann), führten zwei der Uslar'schen Helfer bis zum Dorfe Eichen undhingen ihn dort an einen Baum, wozu die Chronik bemerkt: „An demselben Tage brachder Ast, dass er herab fiel; da durchstachen sie ihn — er war aber schon todt." DieKosten, welche der Stadt aus dieser Fehde erwuchsen, waren so gross, dass der Rathauf 10 Jahre die Stadtgräben verpachten musste. 6 )
>) Archiv des hist. V. f. Nieders., 1847, S. 365. — 2 ) Gudenus, Cod. dipl. Mog., IV, S. 6. -
3) Die Behauptung Pfeffingens, 1. c. I, S. 379 u. 412 u. a. O., Hertingshausen sei auf dem erstürmten
Gieboldehausen gefangen und gerädert worden, widerlegt Landau, hess. Ritterburgen, II, S. 229. -
*1) Sudendorf, 1. c., IX, Nr. 197; Havemann, 1. c., I, S. 556; Landau, 1. c., II, S. 229; III, S. 72. —
5 ) Sudendorf, 1. c., X, Nr. 1; Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, I, S. 112. An diese Fehde mitMainz knüpfte sich (von 14-04 — 14-09) die für das lippische Land so verhängnissvolle Fehde um die
Erbfolge in der Grafschaft Everstein (Bartels, der everstein'sche Erbfolgekrieg, S. 18 u. ff.), in welcherkein Uslar genannt wird. Wenn Preuss u. Falkmann, Lipp. Regg., II, S. 44-8, unter den 9 Landrichtern,welche am 15. Decbr. 1398 den von dem Herzoge Heinrich von Braunschweig, Magnus II. Sohn, wegenLandfriedensbruchs angeklagten Henning von Reden freisprachen und damit dem Herzoge den Vorwandzum Kriege gaben, den hessischen Landrichter Heinrich von Usslacht für einen Uslar ausgeben, so ist dasunrichtig. Die von Usslacht waren in Hessen ansässig und Heinrich von Usslacht bekleidete noch 1401dieses Amt. (Schmidt, Gotting. Urkb. II, S. 1.) — 6 ) Frantz, Geschichten u. Zustände aus der VorzeitMühlhausens, S. 62.
9*