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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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65
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zurückgekehrte Erzbischof erwirkte dann unter schweren Opfern zur Auslösung der Ge-fangenen den Frieden.')

Inzwischen war am 6. Decbr. 1394 Herzog Otto der Quade im Bann der Kirchegestorben. Sein Sohn und Nachfolger Otto der Einäugige (cocles) ging zwar sogleichenergisch gegen die Landfriedensbrecher vor, konnte aber doch nicht verhindern, dassin dem am 5. April 1395 zu Alsfeld geschlossenen Friedensbunde der Fürsten, 2 ) demer selbst beitrat, noch immer die ehrliche Fehde erlaubt blieb, sofern dieselbe recht-zeitig angekündigt und die richtige Behändigung des Fehdebriefes durch zwei biderbeZeugen erhärtet wurde. Um den Fehden im eigenen Lande nach Kräften Einhalt zuthun, schloss der Herzog am Neujahrstage 1398 mit dem Adel seines Landes und denStädten Göttingen, Northeim und Uslar auf 5 Jahre ein Bündniss, welchem alle damalswehrfähigen Uslar angehörten. (Reg. 393.) Die Verbindung war nur zu gegenseitigerEintracht geschlossen, die Mitglieder durften daher ausserhalb des Bundes stehende inehrlicher Fehde angreifen, und demgemäss sehen wir am 25. Juli des folgenden Jahresdie Grafen von Hohnstein und den Ritter Ordemar von Bodenhausen vereint mit denbeiden Genossen des herzoglichen Bundes: Gottschalk d. J., Edelherrn zu Plesse, undHermann XIII. von Uslar, Knappen, zur Befehdung der Herren von Hanstein auf demSchlosse Hanstein. (Reg. 4-01.) Welche Veranlassung dieser Fehde zu Grunde lag, undwie sie verlief, darüber fehlen die Nachrichten.

Die letzte Fehde am Ausgange des 14. Jahrhunderts, an welcher Mitglieder derFamilie Theil nahmen, betraf einen Kampf des Landgrafen Balthasar von Thüringen,wahrscheinlich gefühlt gegen den Landgrafen Hermann den Gelehrten von Hessen.Es war gegen Ende des Jahres 1400, als der hessische Edelmann Hans von Dörnbergin die Gefangenschaft des genannten thüringischen Landgrafen gerieth, und mehrereRitter und Knappen, darunter die Brüder Ernst IX. und Ernst X. v. U., die Bürgschaftfür ihn übernahmen, als er am 6. December d. J. dem Landgrafen Urfehde gelobtund seiner Haft entlassen wurde. (Reg. 409.) An demselben Tage leisteten die BrüderHeise II. und Heinrich V. v. U. demselben Landgrafen und seinem Sohne Friedrich d. J.(dem Friedfertigen) dasselbe Gelöbniss ferneren Friedens (Reg. 408), sie hatten alsodem hessischen Landgrafen oder dessen etwaigen unbekannten Bundesgenossen in der-selben Fehde gegen Thüringen gedient.

Das 14. Jahrhundert sollte nicht enden, ohne durch einen Mord, verübt an einemder edelsten Fürsten des Weifenhauses, befleckt zu werden. Am 5. Juni 1400 wurdeHerzog Friedrich von Braunschweig - Wolfenbüttel, der älteste Sohn des HerzogsMagnus II. (torquatus), auf dem Heimwege von dem Fürstentage zu Frankfurt a. M.,woselbst die Reichsfürsten zu einer vorläufigen Verständigung über die Wahl einesneuen Königs an Stelle des trägen und trunksüchtigen Wenzel versammelt waren, beidem nahe bei Fritzlar gelegenen Dorfe Klein-Englis von der Hand des hessischenRitters Friedrich von LIertingshausen ermordet. Von seinen Begleitern wurde der Bischofvon Verden schwer verwundet, der Kurfürst Rudolf III. von Sachsen, Herzog FriedrichsSchwager, und sechs andere vornehme Herren nebst einer Anzahl Dienstmannen ge-fangen genommen und nach Burg Waldeck geführt; die übrigen Begleiter des HerzogsFriedrich entflohen. 3 ) Der Führer des Ueberfalls war der junge Graf Heinrich V. 4 )von Waldeck, in dessen Begleitung sich ausser Friedrich von Hertingshausen auch nochKunzmann von Falkenberg, Werner von Hanstein u. a. befanden.

Sehr bald nach der That bezeichnete die öffentliche Meinung den ehrgeizigen undgewaltthätigen Erzbischof Johann II. von Mainz als den Anstifter des Ueberfalls, und seinenNeffen, den Grafen von Waldeck, nur als dessen Werkzeug. Diese Meinung wurde nochunterstützt durch die Thatsache, dass Graf Heinrich V. die Würde eines Oberamtmannsin den erzbischöflich - hessischen Besitzungen bekleidete, 5 ) und die hervorragendstenMitglieder seines Gefolges ebensowohl mainzische wie hessische Vasallen waren. DieGeschichtschreiber 6 ) haben an dieser Auffassung festgehalten trotz des Reinigungseides,den der Erzbischof vor dem neuen Kaiser Ruprecht leistete und der sonst von ihm

I) Hoffmann, Gesch. der Stadt Magdeburg, I, S. 307; Forschungen zur deutschen Gesch., II.

S. 219. _ 2) Havemann, 1. c. I, S. 599. Ü O. v. Heinemann, Gesch. von Braunschw. u. Hannover,

II, S. 107 u. f. 4 ) Mit der Bezeichnung als Heinrich V. folge ich den neueren Stammtafeln Cohn's

iTaf. 159.), während die Quellen ihn ohne Ausnahme Heinrich VI. nennen. 5) Justi, hess. Denk-

würdigkeiten, IV, Abth. 1, S. 286. 6 ) Havemann, 1. c. I, S. 554; Archiv d. hist. V. f. Nieders., 1847,

S 348; v. Rommel, Gesch. von Hessen, II, S. 234; Landau, hess. Ritterburgen, II, S. 227 u. a. O.