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1 (1888) [Hauptbd.]
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und Leute zurücklassend. Da fielen die Bürger von Göttingen unter ihrem Stadt-bauptmaun, dem Ritter Ernst IX. von Uslar, am 22. Juli') 1387 mit ganzer Macht aus,und erfochten zwischen Grone und Rostorf, auf einer Stätte, welcher der Name derStreitäcker seitdem verblieb, einen glänzenden Sieg über die Ritterschaft. (Reg. 35G.)Die vielen gefangenen Ritter, Knappen und Diener des Herzogs, so wie der seitens derAbgesandten Göttingens von dem König Wenzel in der Urkunde vom 13. Juli 1387erwirkte Schutz für die Stadt 2 ) beschleunigten den Frieden, der unter Vermittelung desGrafen Heinrich von Hohnstein, Otto's Schwager, am 8. August geschlossen wurde. 3 )

Dem Ritter Ernst IX. v. U. feindlich gegenüber stand in diesem Kampfe seinVetter, der Knappe Hermann XIII. v. U., welcher am 5. Mai der Stadt seinen Fehde-brief gesandt hatte. (Reg. 353.) 4 ) Dagegen scheint mit dem Ernst v. U., welcher seineFchdebriefe an den Vogt Heinrich Kyphut (Reg. 354) und an den Herzog (Reg. 355)sendet, der Bruder des Ritters Ernst gemeint zu sein, welcher demnach an dessen Seitebei Rostorf focht.

Nach dem allgemeinen Landfrieden König Wenzels vom 5. Novbr. 1388 scheintein friedlicher Geist in den Herzog Otto d. Q. und die Ritterschaft seines Landes ge-fahren zu sein. Letztere vereinigte sich am 14. August 1389 auf die Dauer von5 Jahren zu einem gegenseitigen Friedensbunde, unter dessen Gründern wir den RitterErnst IX. v. U., den Sieger von Rostorf, und die Knappen Hildebrand V. mit seinenSöhnen Dietrich II. und Otto I., so wie Werner, Hermann XIII. und Heinrich V. v. U.finden. (Reg. 358.) Die Gesetze, welche die Bundesmitglieder sich gaben, waren fürsie und alle noch aufzunehmenden Mitglieder verbindlich. Dem Bunde standen Gekorenevor, die einen Amtseid geleistet hatten, und deren Ausspruche die Mitglieder sich zufügen hatten. Dennoch erwies sich die Verbindung nicht kräftig genug, um den Aus-bruch des Krieges zwischen den Uslar'schen Bundesgliedern und den dem Bunde gleich-falls angehörenden Ritter Heinrich von Hardenberg und seinem Sohne Dietrich zuverhindern. Letztere verbanden sich am 29. Septbr. 1391 mit dem Rathe zu Duder-stadt auf 12 Jahre gegen ihre Feinde und die Feinde des Erzbischofs Conrad II. vonMainz, nämlich gegen die genannten, dem Bunde angehörenden Uslar, ausserdem gegenErnst X., Hans IV. und Heise II. v. U., so wie gegen jeden, der an den beidenSchlössern Gleichen Antheil hat. (Reg. 370.) Der Bund lässt erkennen, dass man sichkeine Hoffnung machte, die Fehde bald zu beendigen. In dem Vertrage ist genaubestimmt, wie Verlust oder Gewinn getheilt werden soll. Es scheint aber, dass die vonHardenberg bald von dem Bündnisse abfielen, weil schon am 21. Septbr. 1394 vieleHerren von Hardenberg mit Duderstadt ein neues, gegen Hilmar von Steinberg ge-richtetes Bündniss auf 3 Jahre schlössen, 5 ) und weil im folgenden Jahre sich der RitterErnst IX. v. U. bei einer Hardenberg'schen Verhandlung einfand. (Reg. 383.)

Im Jahre 1394 gerieth der kriegerische Ritter Ernst IX. v. U. mit seinen Ge-nossen in eine Fehde mit Hessen, über deren Veranlassung und Verlauf uns ausser deram 29. August d. J. von dem Landgrafen Hermann den Gelehrten bei dem Rathe derStadt. Göttingen eingelegten Verwahrung (Reg. 379) nichts überliefert ist.

Ernst's IX. gleichnamiger Bruder (der Zehnte in der Reihenfolge unserer Ernste),der den grössten Theil seines Lebens im Sattel und unter den Waffen zugebracht zuhaben scheint, trat im Jahre 1396 in den Kriegsdienst des Erzstifts Magdeburg zurHülfe gegen den Kurfürsten Rudolf III. von Sachsen. Er und Heinrich von Bortfeldgeloben in einem Vertrage vom 23. April d. J., dem Erzstifte zu helfen gegen denHerzog von Sachsen, die Mark Brandenburg u. s. w., und demgemäss innerhalb 14 Tagenmit 40 Gleven (Lanzen) unter den in Reg. 384 angegebenen Bedingungen in ein erz-bischöfliches Schloss einzureiten. Von den 250 Kreuzgroschen, die sie dafür empfangen,ist die eine Hälfte sogleich, die andere am 25. Juli, dem Tage des Ablaufs dieses Ver-trages, fällig. Der Dompropst Heinrich von Warberg, des abwesenden ErzbischofsAlbrecht III. Stellvertreter, verwüstete das Land des Feindes, wurde aber bei Jüterbogkgeschlagen und mit dem grössten Theile seines Heeres gefangen genommen. Der

') Havemann, 1 c. I, S. 448 nennt fälschlich den 22. Juni. 2 ) Schmidt, 1. c. I, S. 352.

3) Daselbst, 1, S. 355. Noch lange Zeit erhielten am Erinnerungstage dieses denkwürdigen Sieges die

Rathsherren Güttingens von der Stadt 5 Schill., um sie in der Johanniskirche zu opfern, und 2 Schill, derGlockenläuter dieser Kirche. (Daselbst, II, S. 428, Note 67.) h Sonstige Fehdebriefe geistlicher und

weltlicher Herren an die Stadt siehe Schmidt, 1. c. I, S. 348, 350, 351, 352. 5 ) Jaeger, IJrkb. der StadtDuderstadt, S. 134.