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hausen, das völlig verbrannt wurde, zu erobern, und den Landgrafen trotz des Wider-standes, welchen die von den Bürgern unter Hermanns persönlicher Leitung mannhaftvertheidigte Stadt Cassel leistete, zu nöthigen, am 22. Juli den Frieden mit schwerenOpfern zu erkaufen. 4 )
Die Zugehörigkeit Hildebrands V. v. U. zu dem Bunde vom 13. März 1385 lässtkeinen Zweifel darüber, dass er in dieser kurzen Fehde unter dem Banner des HerzogsOtto d. Q. kämpfte. Er hatte aber auch die Absicht, bei voraussichtlicher Fort-setzung des Krieges gegen Hessen die guten Beziehungen zu seinem Landesherrn nichtgetrübt zu sehen durch das Verhältniss, in welches er mit seinem Sohne, dem KnappenDietrich II., als Pfandinhaber des landgräflichen Schlosses Ziegenberg am 25. No-vember d. J. zu dem Landgrafen trat. Darum bedang sich Hildebrand von demLetzteren ausdrücklich in dem Pfandvertrage (Reg. 347) die Freiheit, im Fall desWiederausbruches der Feindseligkeiten mit Braunschweig, dem Herzoge ohne Verletzungihres Gelübdes gegen den Landgrafen helfen zu dürfen.
Es kam zwar vorläufig nicht zum Kriege; dass aber der Landgraf Balthasar,obgleich er sich persönlich bislang nicht an dem Kriege betheiligt hatte, ihn noch imletzten Monate des Jahres 1385 plante, bestätigt der Vertrag wegen Oelfnung desSchlosses Neuengleichen, welchen Balthasar — seit 1382 Alleinherr in Thüringen —am 8. December 1385 mit Hildebrand's Vettern Werner, Ernst IX., Ernst X. undHans IV. v. U., den Söhnen jenes Ernst VIII. schloss, welcher mit seinem jüngst söhne-los verstorbenen Bruder Johann II. am 5. Mai 1360 (Regg. 264, 265) in ein ähnlichesBündniss mit den damals gemeinsam regierenden drei thüringischen Landgrafen getretenwar. In dem neuen Vertrage von 1385 (Reg. 348) versprechen die Brüder von Uslar,dem Landgrafen und seinen Hauptleuten ihr Schloss Neuengleichen gegen Jedermann,ausser gegen ihren Landesherrn, den Herzog Otto d. Q., zu öffnen, wofür sie jähr-lich 6 Schock Freiberger Münze (Groschen) bis zu geschehener Ablösung mit 60 SchockGroschen derselben Münze, erhalten. Dass die Spitze dieses Vertrages gegen Hessengerichtet war, leidet schon deshalb keinen Zweifel, weil Balthasar nach der Fehde vomSommer 1385 keinen Frieden mit Hessen geschlossen hatte, sondern unversöhnt imBesitze seiner Eroberungen Eschwege, Sontra und Boyneburg geblieben war. 2 )
Feindselige Handlungen scheint indess das Verlangen des Erzbischofs, seine neuenAnschläge wider Hessen verschoben zu sehen, sowie die strengere Handhabung desLandfriedens verhindert zu haben. Erst als König Wenzel am 8. März 1387 auf demFürstentage zu Würzburg den von seinem Vater und ihm im Jahre 1371 für Westfalengegebenen Landfrieden wegen des Missbrauchs, der mit demselben getrieben worden war,aufhob, 3 ) und dieser natürlich auch für das Herzogthum Göttingen keine Bedeutungmehr hatte, verbündeten sich noch in demselben Monat März (am 28.) zu Eschwegeder ruhelose Erzbischof, der Landgraf Balthasar und der Herzog Otto d. Q. zueinem neuen Einfall in Hessen. 4 ) Ein Versuch, welcher von den zum Fürstentage inWürzburg im Mai 1387 versammelten Reichsständen unternommen wurde, den Land-grafen Hermann mit seinen Gegnern, wenigstens mit Balthasar, zu versöhnen, sowie die-grimmige Fehde, in welche Otto der Quade um dieselbe Zeit mit seiner eigenen StadtGöttingen gerieth, hinderte zwar die Verbündeten für längere Zeit an der Ausführungihrer auf die Vernichtung Hessens abzielenden feindseligen Entwürfe. Kaum jedochhatte der Quade die Fehde gegen Göttingen mit Unterstützung seiner Esch weger Bundes-genossen am 8. August 1387 durch Sühne beendigt, so erfolgte ein neuer Einfall in dasunglückliche Land. Nachdem Rotenburg, Melsungen und Niedenstein ohne Widerstandgenommen und das feste Gudensberg in Asche gelegt war, musste der hülflose Land-graf, trotz des standhaften und glücklichen Widerstandes, welchen Cassel wiederumleistete, am 10. September einen nachtheiligen Waffenstillstand schliessen, der späterbis zum 13. Juli 1389 verlängert wurde. 5 ) Noch bevor dieser abgelaufen war, brachder Krieg wieder aus, diesmal jedoch ohne Betheiligung des Erzbischofs. Nach einer
') Sudendorf, 1. c. VI, S. 142; die cit. Zeitschrift S. 100, 121—129; Mittheil. d. Vereins f. hess.
Gesch. u. Landesk., Jahrg. 1881, 1. u. 2. Vierteljahrs-Heft, S. 13 u. f. — 2) Lindner, 1. c. I, 1, S. 334;
die cit. Zeitschrift, S. 125, 142, 168. — 3 ) Haeberlin, 1. c. S. 374; Michelsen, 1. c. S. 20. — 4) Suden-
dorf, 1. c. VI, S. 184. — 3 ) Nach der mehrerwähnten, Lindner berichtigenden Zeitschrift, S. 157 — 194.Ueber die verworrenen Zeitangaben der Chronisten bezüglich der geschilderten Kriegszüge von 1385 bis1388 vgl. Lindner, 1. c. I, 1, S. 420 u. f.; vgl. damit Horn, Lebensgesch. Friedrichs des Streitbaren,
S. 113 u. f.