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1 (1888) [Hauptbd.]
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Landgraf Hermann rettete sich durch die Flucht zunächst nach Uersfeld.') Er wandtesich nun an die Städte und Ritterschaft Hessens um Hülfe; die Vertheidigung allerfesten Plätze wurde organisiit und 600 Glefener (Lanzenträger) in Sold genommen.Mit ihrer und einiger auswärtigen Verbündeten Hülfe leistete Hermann der Gelehrteder Uebermacht der Sterner tapferen Widerstand, bis er den Beistand der LandgrafenFriedrich (d. Strenge), Balthasar und Wilhelm I. von Meissen und Thüringen erlangte.Mit ihnen schlössen er und sein Oheim am 9. Juni 1373 eine ewige Erbverbrüderung, 2 )welche der Kaiser gegen Ende des Jahres 1373 confirmirte und wodurch der Herzogan der Leine unter allen Umständen von der Nachfolge in Hessen ausgeschlossenwurde. In dem Heere, welches im folgenden Jahre der Landgraf Wilhelm I. gegen denBund der Sterner zusammenbrachte, 3 ) treffen wir auch gemäss dem Vertrage vom5. Mai 1360 (Regg. 264, 265) unsere turnier- und fehdelustigen Ritter Ernst VIII. undJan II. v. U. mit der stattlichen Zahl von 10 Lanzen 4 ) wieder. (Reg. 305.)

Seit diesem Augenblicke war für die Sterner kein Erfolg mehr zu hoffen. Land-graf Hermann, auf dessen Seite am 2. October 1374 auch Herzog Albrecht II. vonGrubenhagen getreten war, 5 ) erbaute gegen die um Ostern 1372 von Otto hart an derhessischen Grenze wieder aufgeführte Feste Sichelstein 6 ) den Sensenstein, zog mitLIessen und Thüringern über die Werra und brannte Dransfeld bis auf die Kirche nieder.Gedrängt durch den Kaiser, welcher schon zu Ende des Jahres 1373 die Auflösung desSternerbundes befohlen hatte, entsagte Otto endlich am 2. Juli 1375 allen Erbansprüchenauf LIessen 7 ) und trat dem Landgrafen den Sichelstein mit zugehörigem Gebiet ab,worauf die hessischen Ritter sich nach und nach wieder unterwarfen.

Es kann nicht befremden, dass wir die Uslar in der Sternerfehde bald auf derSeite ihres Landesherrn, bald auf der seiner Gegner treffen. Es lag im Geiste der Zeit,dass man sich schlug und vertrug, je nachdem es Umstände und Vortheil geboten, dassman Frieden schloss auf ewige Zeiten und der Ewigkeit ein Ende machte, sobald dieInteressen es mit sich brachten. Der Ritter Hermann XII. v. U., welcher im Gefolgedes Herzogs Otto cles Quaden am 5. October 1369 zu Münden war (Reg. 288), wirdebenso wie sein Vetter, der Knappe Hildebrand V. der Ueberbringer des Fehde-briefes der Stadt Göttingen nach Cassel (Reg. 298) in der ersten Periode des Kriegestreu zu seinem Landesherrn gestanden haben, bis die hessisch - thüringische Erbver-brüderung vom 9. Juni 1373 die allmählige Auflösung des Bundes einleitete, und derwahrscheinlich hieraus für den Herzog Otto erwachsene Verlust des ihm seit dem8. Mai 1368 vom Landgrafen Heinrich II. von Hessen verpfändeten Schlosses Allerberg 8 )zur Folge hatte, dass beide Uslar auf die Seite ihrer bisherigen Gegner traten. Aufdem Allerberge begegnen wir bereits am 17. November 1374 den genannten Vetternals Inhabern hessischer Burgmannssitze, die sie neben einer namhaften Geldsumme ohneZweifel für die von ihnen in der Urkunde (Reg. 304) versprochene Hülfe empfingen.Mit ihnen wurden ihre Vettern, die Brüder Heinrich IL, LIermann VIII. und Ernst VII.,und Heinrichs Sohn Heise IL, so wie des Ritters Hermann XII. Bruder, Ernst XI.,ebenfalls mit Burgmannssitzen daselbst belehnt. (Reg. 304.) 9 ) Ob und auf welcherSeite sie bis dahin am Kampfe theilnahmen, erfahren wir nicht. Die Ritter Ernst VIII.und Johann II. v. U. griffen, so weit wir sehen können, erst dann handelnd ein (Reg. 305),als ihr Vertrag mit den Landgrafen von Thüringen vom 5. Mai 1360 (Regg. 264, 265)sie zwang, der Fahne des zur Llülfe des bedrängten Herrschers in Hessen herbei eilendenLandgrafen Wilhelm I. zu folgen.

Welchen Werth die hessischen Landgrafen von nun an der Uslar'schen Hülfebeimassen, erkennen wir aus einer Zahlung von 100 Mark Silber, welche sie am20. Februar 1375 (Reg. 306) den meisten ihrer Uslar'schen Burgmannen auf dem Aller-

') Vgl. Zeitschi 1 . des Vereins f. hess. Gesch. u. Landesk., VI, S. 81; Neue Folge,^ III, S. 15.

2) Estor, Orig. jur. publ. Hass., S. 200; Müller, Beichstagstheatrum Maximiliani, I, Bd. 1, S. 566; Löning,

die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen u. Hessen u. s. w., S. 13 u. ff. 3 ) Sehr voll-

ständig gedr. bei Weber, Archiv f. d. sächsische Gesch., III, S. 134. 4 ) Zu einer Lanze (Gleve) ge-hörten wenigstens 2 Reuter (Lanzenreuter), weil der Ritter nie allein (einspännig) diente, sondern stetsseinen Knecht, wohl auch mehrere Knechte bei sich führte. (Häberlin, Reichsgeschichte, VIII, S. 611.)

5 ) Landau, Rittergesellschaften in Hessen, S. 147. 6 ) Neues vaterl. Archiv v. J. 1831, II, S. 157, Note 1.

') Schmincke, Monum. Hass. III, S. 114; Landau, Rittergesellschaften, S. 155; Zeitschr. des Vereins

f. hess. Gesch. u. Landesk., N. F. XI, S. 19, 89. 8) Landau, Rittergesellschaften, S. 104. 9) Am

2. Juli 1375, beim Frieden mit Hessen, kam Herzog Otto d. Q. wieder in den Pfandbesitz des halben

Schlosses Allerberg. (Landau, Rittergesellschaften, S. 66.;

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