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liehen Ausgange eines Gefechts Schutz vor dem verfolgenden Feinde, nach einemglücklichen Ausgange aber einen sichern Zufluchtsort für Beute und Gefangene, so wiein jedem Falle ein willkommenes Mittel zur Befestigung und Ausbeutung ihrer Machtnach Aussen bot, suchten zu der Fehde gegen den Abt von Fulda die Hülfe undFreundschaft der Uslar, ihrer früheren Gegner, indem sie mit den Brüdern Ernst VIII.und Johann II. v. U. am 5. Mai 1360 in Gotha einen Vertrag schlössen (Reg. 264),worin letztere versprachen, den Landgrafen mit ihrer Veste Neuengleichen gegen Jeder-mann zu dienen, doch mit der ehrenhaften Ausnahme, dass man diese Hülfe nichtverlangen könne gegen den Herzog Ernst d. J. von Braunschweig-Göttingen, gegen ihreBundesgenossen auf dem genannten Hause und gegen Ditmar von Hardenberg. Ineinem besonderen Briefe (Reg. 265) geben die Thüringer für diesen lebenslänglichenDienst den genannten Brüdern „100 Schock breite Groschen", zahlbar zu nächstenWeihnachten, bedingen gegen Uebernahme der Kosten die Oeffnung der Veste für sichin ihren Kriegen, versprechen den Besitzern Schutz gegen Jedermann, und verpflichtensich, falls die Burg verloren gehen sollte, nicht ohne der Besitzer Willen Frieden schliessenzu wollen. Ob die Landgrafen von dem ihnen ertheilten Öffnungsrechte (jus aperturae)in der Fehde gegen den Abt zu Fulda Gebrauch zu machen Gelegenheit fänden, darübererfahren wir eben so wenig, wie über die Thätigkeit der Brüder Ernst VIII. undJohann II. v. U. in diesem Kampfe. Der für die verbündeten Fürsten glückliche Verlaufdesselben lässt schliessen, dass Neuengleichen nicht in den Bereich der kriegerischenAction hineingezogen wurde.
Die Freundschaft der Brüder Ernst VIII. und Jan II. v. U., welche sich in demerwähnten Vertrage vom 5. Mai 1360 für Ditmar von Hardenberg ausspricht, erstrecktesich ohne Zweifel auch auf dessen Vetter Heinrich, und wir dürfen darnach annehmen,dass sie diesem halfen in der Fehde, welche sich entspann, als Heinrich den arglosdurch Nörten reitenden Herzog Ernst I. (d. Ä.) von Grubenhagen gefangen nahm, undder Einbecker Propst Johann, um die Beleidigung seines Bruders zu rächen, mit einemgrossen Heere vor den Hardenberg zog und Nörten zerstörte. ') Das Jahr dieser Fehdewird nicht genannt, da aber die Chronik 2 ) berichtet, dass kurz nachher auch HerzogAlbrecht II., der Sohn Ernst's I., ein Heer gegen die Herren von Hardenberg und derenLehnsherrn und Helfer, den Erzbischof Gerlach von Mainz führte, welcher sich derzeitin Heiligenstadt aufhielt, so wird, da die Urkunde vom 15. August 1363 (Reg. 274)seine dortige Anwesenheit bestätigt, die Fehde in dieses Jahr zu setzen sein. Nichtunwahrscheinlich ist es, dass dieselben (in Reg. 274 genannten) Brüder Ernst VIII. undJan II. mit den „von Uslar" gemeint sind, welche von dem Erzbischofe für die indieser Fehde geleistete oder versprochene Hülfe zu Erb-Burgmännern auf dem SchlosseRusteberg ernannt wurden.
Auch ohne ausdrückliches Zeugniss haben wir keinen Grund zu bezweifeln, dassdie genannten Brüder und andere Uslar an der Seite des mit dem Landgrafen Friedrich(d. Strengen) von Thüringen verbündeten Erzbischof Gerlach von Mainz gefochten haben,als diese mit den Bürgern von Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen im Jahre 1365wegen der von Herzog Albrecht II. von Grubenhagen in Thüringen und auf dem Eichs-felde verübten Beraubungen und Verwüstungen, mit 18 000 Mann in dessen Land fielen, 3 )zahlreiche Schlösser zerstörten, Salzderhelden aber, welches der Herzog mit einer bleiernenBüchse — der ersten, welche in diesen Gegenden aus ihrem Schlünde Verderbenschleuderte — vertheidigte, nicht nehmen konnten, und vor Einbeck, welches sich mitGeld abfand, wieder abzogen. Der Bruch des vom Herzoge gelobten Friedens rief denWiederausbruch der Fehde hervor, doch wurde der Herzog nicht nur bald gezwungen,sich zu fügen, sondern er musste sogar in Eisenach einreiten und vor dem Land-grafen sich demüthigen. 4 )
In Braunschweig-Göttingen herrschte seit dem 24. April 1367 Herzog Otto, dendie Zeitgenossen wegen seiner wilden Fehdelust und rücksichtslosen Eroberungssucht den„Quaden" (den Bösen) nannten. Gastfrei bis zur Verschwendung, hielt er in Göttingensein prächtiges Hoflager, an welchem in glänzenden Turnieren die Ritter Gelegenheit
1) Wolf, Hardenberg, II, S. 12; Max, Grubenhagen, I, S. 235,24-7. — 2) Leibmz, SS. RR. Br. II,S ''0 u ff - S 1132. — 3 Havemann, Gesch. der Lande Braunscliweig u. Lüneburg, I, S. 427; Max,Grubenhagen, I, S. 247. -- '') Regesten des Geschlechts Salza, S. 169, Nr. 257; Sack, Alterthümer Braun-schweigs, S. 74.