vom 16. März 1487, worin Letzterer unter Anderem das an Heinrich von Bodenhausenversetzte Schloss Neuengleichen erhält, 4 ) und im Jahre 1535, als Landgraf Philipp I.(der Grossmüthige) den Brüdern Melchior und Hans von Bodenhausen den Pfandbrieferneuert. 2 ) Philipps Sohn, Landgraf Wilhelm IV. (der Weise), erhielt endlich Neuen-gleichen aus der väterlichen Erbschaft 3 ) und löste am 22. Februar 1578, währendHerzog Erichs II. Abwesenheit aus seinen Erblanden, das Schloss nebst Zubehör undDörfern aus Wilke's d. Aelt. von Bodenhausen Händen wieder ein. 4 )
Aus den Altengleichen betreifenden Urkunden ist bis zu dieser Periode nachzuholen,dass am 9. Januar 1341 der Erzbischof Heinrich III. von Mainz dort eine Urkunde ausstellt,worin er den hildesheimischen Domherrn Dietrich von Hardenberg beauftragt, mit demPfarrer Eberhard zu Geseke im Stift Paderborn das Bisthum Verden statt seiner zuvisitiren. 5 ) Ferner ist einer Streitigkeit zu gedenken, in welche die Uslar auf Altengleichenüber ihre Antheile am Schlosse geriethen. Sie endigte damit, dass am 6. Mai 1379Heinrich II. v. U. mit seinen Söhnen Heise II. und Heinrich V. in einem Vergleichegelobt, dass bei dem Tode seines Bruders Hermann VIII. dessen Antheil an dem altenSchlosse, an der Vorburg und am Graben nebst dessen ganzem Nachlasse auf seinenVetter LIildebrand V. v. U. und dessen Söhne Diedrich II., Hildebrand VI. und Otto 1.erblich übergehen sollte, und dass er seinem Bruder Ernst VII., wenn derselbe dagegenEinspruch erhöbe, nicht beistehen wolle. (Reg. 319.) Darauf errichten LIildebrand V.und sein Sohn Diedrich II. hinsichtlich ihres achten Theiles dieses Schlosses, undHermann XIII. v. U., Sohn des verstorbenen Ernst XI., hinsichtlich seiner Hälfte desSchlosses eine Erbverbrüderung. Am 8. September 1384 gab Herzog Otto der Quadehierzu seine Zustimmung und belehnte sie zur gesammten Hand. (Reg. 344.) — Am7. September 1390 stifteten die in Reg. 364 genannten von Kerstlingerode gemeinschaftlichmit den ihnen verwandten Uslar auf Altengleichen eine Capelle, welche nach Heise 6 )mit 3 / 4 Zehnten in der Everlinghäuser Feldmark, mit % Mark Gotting, jährlich aus demPilshagen vor Bischhausen nebst Holz, Wasser und Weide dotirt und dem heil. Christophgeweiht sein soll.
Die mancherlei Stürme, welche im 15. Jahrhundert die Gleichen umtobten,scheinen clie Burgen nicht betroffen zu haben. Der von Verwüstungen aller Art begleiteteZug des grösstentheils aus Böhmen bestehenden Heeres, welches Herzog Wilhelm III.von Sachsen, Landgraf von Thüringen, und seine Genossen auf den Wunsch des CölnerErzbischofs gegen die aufrührerische Bürgerschaft von Soest in Westfalen führte, 7 ) be-rührte zwar im Anfang Juni 1447 unmittelbar die Gleichen, doch wird von keinemSchaden berichtet, den die Fremden den Burgen zufügten. Nur erwähnt wird, 8 ) dassunter den Bergen die brandenburgischen Dienstmannen sich von dem Zuge trenntenund umkehrten.
Völlig unrichtig ist die in der Zeit- und Geschieht-Beschreibung von Göttingen 9 )aufgestellte Behauptung von der Zerstörung der Gleichen im Jahre 1458 durch denselbenLandgrafen bei dessen Einfall in das Göttinger Land und das Still Paderborn zurZüchtigung der von den Burgen Jühnde, Bramburg und Herstelle aus raubenden In-habern dieser Burgen. 10 ) Der Landgraf hatte sich zu diesem Zwecke verbunden mit demGrafen Adolf von Nassau, mainzischem Provisor (späterem Erzbischof) auf dem Eichs-felde, mit den Grafen Heinrich XXVIII. von Schwarzburg, Heinrich von Stolberg, Ernstund Hans von Hohnstein und den Städten Erfurt, Nordhausen und Mühlhausen, denenspäter sich auch Duderstadt und Heiligenstadt anschlössen, 1 •) mit deren Llülfe er nach
') Rommel, alt. Gesch. von Hessen, III, l.Abth., S. 89. — 2 ) Stammtafeln der von Bodenhausen,
S. 174. — 3 ) v. Rommel, neuere Gesch. von Hessen, I, S. 44. — 4 ) Nach dem für den Uslar'schen Güter-besitz sehr wichtigen Saalbuch und Erbregister des Amtes und Hauses Neuengleichen v. J. 1578 fol. 3im Akten-Archiv der Herrschaft Plesse (Staatsarchiv zu Hannover); Scheffer, gen. Dilich, hess. Chronik
(1605), II, S. 178. — 5 ) Würdtwein, Subsidia diplomat., I, S. 231; Wolf, Gesch. der v. Hardenberg, I,
Urkb. S. 78. — 6 ) Antiq. Kerstling. S. 27 mit der jedenfalls falschen Angabe, dass die Capelle 1390. invigilia purif. Mariae (Febr. 1) eingeweiht ist. — 7 ) Zeitschr. f. westfäl. Gesch. u. Alterthumskunde, XXIV,S. 1 u. f.; Schmidt. Gotting. Urkb., II, S. 196. — 8) Ermisch, Neues Archiv für sächsische Geschichte, II,
S. 108. — 9 ) Th. I, Buch 1, S. 105; auch bei Grote, Gesch. der Stadt Northeim, S. 78. — 10 ) Schmidt,
der Zug des Landgrafen von Thüringen gegen Jühnde und die Bramburg im Programm des Göttinger
Gymnasiums v. J. 1864. — ") v. Mülverstedt, Regesta Stolbergica Nr. 1548, 1557 u. 58, 1574—76. Die
Behauptung Havemann's, Gesch. d. Lande Braunschw. u. Lüneb. (1853/57), I, S. 679, dass auch
Herzog Otto (Codes) sich an der Fehde betheiligt, ist unrichtig. (Schmidt, das cit. Schulprogramm,
S. 4, Note 10.)