Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

39

aas dem Grunde nicht, weil zur Dotirung des Reinhäuser Hospitals nach der Stiftungs-urkunde ') fast nur Güter verwandt wurden, die erst nach 1451 von den Stifternveräussert wurden. Von einer Thätigkeit der beiden Geistlichen, welche nach der Ver-kaufsurkunde (Reg. 695) mit den Vertretern des Landgrafen den Verkauf für die Uslarvermittelten und von Letzner 2 ) als Priester des Klosters Mariengarten bezeichnet werden,für die Interessen irgend eines Klosters ist ebensowohl nirgends eine Spur anzutreffen.Wir bleiben daher mit unseren Fragen nach den Motiven für die Veräusserung vonNeuengleichen, sowie für die grossen Güter-Verschleuderungen der Brüder v. U. in denvorangehenden und in den nachfolgenden Jahren 3 ) auf die dürftigen und sehr zweifel-haften Angaben späterer Chronisten beschränkt, 4 ) welche von den Verkäufern erzählen,sie hätten, weil Ernst's XIV. Söhne, die urkundlich völlig unbekannten Brüder Hans undErnst, in einer Fehde bei Mühlhausen im Jahre 1443 gefallen wären, Hans VII. aberkinderlos gewesen sei, als die Letzten der Linie von Neuengleichen, ihren Vettern aufAltengleichen, mit denen sie in stetem unversöhnlichen Streit gelebt, 5 ) das Erbe nichtgegönnt und deshalb ihren Besitz verkauft.

Der Kaufbrief vom 22. October 1451 (Reg. 695) überlieferte Schloss Neuengleichenmit allen zugehörigen, in der Urkunde genannten Dörfern, Vorwerken, Zinsen undGütern dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen erblich und ewiglich für 8940 Rh. Gulden, 6 )und zwar sofort und vollständig, nicht, wie die Chronisten sagen, erst nach dem Todeder Verkäufer und unter Reservirung ansehnlicher Güter zur Disposition derselben.Dazu erhielt Hessen in demselben Jahre (Reg. 696) '/ 8 Antheil am alten Hause Gleichenkäuflich, belehnte aber im Jahre 1461 (Reg. 750) die derzeitigen Besitzer von Alten-gleichen wieder mit diesem Antheile, -worauf die Brüder Georg, Moritz und Hildebrand IX.am 8. Juni 1462 (Reg. 760) ihren Theil des alten Hauses Gleichen dem Sohne undNachfolger des Landgrafen zu Lehn auftrugen und das Schloss ihm öffneten. DasDorf Mackenrode mit allen Zubehörungen erwarb Hessen von denselben VerkäufernErnst XIV. und Hans VII. v. U. im Jahre 1454 (Reg. 722) für einemerkliche"Summe Geldes.

Landgraf Ludwig I. von Hessen verpfändete am 24. Juni 1455 Schloss Neuen-gleichen dem Heinrich von Bodenhausen für 2000 Rh. Gulden. 7 ) Am 3. September 14-66wird einer Pfandsumme von 3500 Gulden gedacht. 8 )

Mit den Besitzern von Altengleichen kamen die Pfandinhaber über die ihnengegenseitig zustehenden Güter und Rechte bald in Streit. Jede Partei suchte bei ihremFürsten Schutz, und da die Zanksucht nicht erlöschen wollte, so kamen endlich braun-schweigische und hessische Commissarien auf dem Schlosse Gleichen zusammen, welcheam 28. April 1478 in der im Reg. 803 angegebenen Weise den Streit entschieden undbeilegten.

Die von Bodenhausen erhielten Neuengleichen, sowie die vor der Burg erbauteCapelle 9 ) noch eine Zeit lang in Bau und Besserung. Die Familie zog, als ihr dasBewohnen des schwer zugänglichen Bergschlosses zu lästig wurde, und eine glücklichereSicherheit keine so feste Wohnungen mehr nöthig machte, in das Thal auf das benach-barte, von ihr selbst angelegte Vorwerk Wittmarshof. )0 )

Des von Bodenhausen'schen Pfandbesitzes geschieht ferner Erwähnung in derErbeinigung der Brüder Wilhelm I. (d. Aeltere) und Wilhelm II. (d. Mittlere) von Hessen

1) Vollständig abgedr. bei Schmidt, 1. c., II, S. 253. (Vgl. Reg. 74-6.) 2 ) Hildesh. Chronik, Ab-

schrift in der Kgl. Bibliothek zu Hannover. 3 ) Vgl. Regg. 691, 703, 709, 710, 711, 715, 722.

4 ) v. Steinmetzen, Ursprung u. Fortgang der Herren v. Ufslar, S. 14; Praetorius, Ursprung u. Fortgangetc. Seite G, 2. 5 ) Die Chronisten leiten diese Streitigkeiten aus Ursachen her, die in eben so grellem

Widerspruche mit der Geschichte und Genealogie der Familie stehen, wie ihre Behauptung, die (un-

bekannten) Brüder Hans und Ernst wären 1443 (sie!) in der Fehde Otto's des Quaden (stirbt 1394)gegen den Landgrafen Hermann (d. Gelehrten) von Hessen (also in der bereits 1375 beendeten Sterner-fehde) gefallen, dass ihre Ausführungen keine Berücksichtigung verdienen. 6 ) Die Chronisten, und

hiernach Heise, Antiq. Kerstling. S. 237 frect. 137) u. a. geben den Kaufpreis und das Jahr ganz falsch. ') Laut Pfandverschreibung des Landgrafen Wilhelm 11. (d. Mittl.) von Hessen vom J. 14S4 in denPlessischen Copialbüchern im Staatsarchiv zu Hannover; vgl. Gottschalek, Ritterburgen etc., III, S. 9.

8 ) Kopp, Bruchstücke zur Erläuterung der deutschen Geschichte, II, S. 42. 9 ) Ihre Existenz bezeugt

Reg. 588; ob sie aber gleich der auf Altengleichen dem heil. Christoph geweiht war, wie Gottschalk1. c., III, S. 10 u. a. wissen, steht dahin. Sie war (nach Letzner) ein Filial der Klosterkirche zu Rein-

hausen, aus welcher ein Mönch noch lange dort Gottesdienst hielt. (Specht, Stammb. u. Geschl. Regist.etc., Seite F, 3.) l0 ) Von Tilly im 30 jähr. Kriege zerstört (v. Rommel, neuere Gesch. von Hessen, II,S. 415), später wieder hergestellt.