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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
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Gleichen durch unsere Familie (um 1369) Momente finden lassen, welche auf einen solchenschliessen lassen. Nichts berechtigt in der Angabe des Gobier zu der Annahme, dassder Herzog Albrecht, den die Geschichte uns allezeit als wahren Schirmherrn derRechte seiner Unterthanen zeigt, >) die Uslar etwa aus ihrem Stammsitze vertriebenund sie ohne Entschädigung für das Verlorene gelassen hätte.

Die älteste Zeit der jetzigen Stadt Uslar ist ziemlich dunkel. Der Ort kommt,zuerst vor alsHusleri" unter dem Abte Walho von Corvey (10111016); 2 ) ebenso indem (gefälschten) Register des Abts Saracho von Corvey (10561071), 3 ) und nochunter den in Güttingen residirenden Herzögen wird in einem (gleichfalls untergeschobenen)LehnsprotokolleHuslere" als Lehn von Corvey aufgeführt. 4 ) Dies Stift scheint jedochniemals im Besitze von Uslar gewesen zu sein, wenigstens gewiss nicht zur ZeitAlbrechts II. (des Feisten), der als der erste Fürst um's Jahr 1386 in Göttingen re-sidirte. Schräder 5 ) rechnet in Folge des missverstandenen Ausdrucks in dem Güter-register des 1144 verstorbenen Grafen Siegfried IV. von Bomeneburg (Reg. 5) 6 ) denOrt zu den Allodial - Besitzungen dieses letzten Grafen von Northeim; allein wenndies richtig wäre, so müsste Uslar mit den übrigen Alloden der northeim - kateln-burgiscben Erbschaft an Heinrich den Löwen gefallen sein, was wenigstens historischnicht feststeht. In den Theilungs - Urkunden der Söhne Heinrichs vom Jahre 1303 7 )wird des Ortes nicht gedacht. Da es aber sicher ist, dass die Uslar in Uslar ihrStammhaus hatten und in der dortigen Gegend reiche Güter besassen, und weil fernereine Reihe von Urkunden uns seit 1189 (Reg. 10) verschiedene Glieder dieses Geschlechtsim Gefolge der Erzbischöfe von Mainz zeigt, so darf der Schluss nicht gewagt erscheinen,in letzteren zu jener Zeit die Herren der Stadt zu erkennen.

Das Jahr 1363 zeigt uns zuerst in der Person des Herzogs Albrecht I. vonBraunschweig urkundlich einen Herrn über Uslar, indem sein dortiger Vogt Fridericus 8 )genannt wird. (Reg. 106.) Dass er herzoglicher, und nicht etwa Stadtvogt in Uslarwar, bestätigt sein Zeugniss unter einer Urkunde von 1355, in welcher er sich aus-drücklichadvocatus ducis" nennt. 9 ) Damals freilich, sowie noch im Jahre 1358, warer Vogt zu Einbeck (Reg. 88), dann kam er nach Uslar, wo wir ihn nicht allein 1363,sondern auch noch 1369 und 1371 als Vogt antreffen. 10 )

Fast gleichzeitig mit seinem Eintritt in die Reihe der Städte 1 ') tritt Uslar ausseinem Dunkel hervor. Der Erzbischof Gerhard 1. von Mainz war, wie wir gesehen haben,im Jahre 1356 in Folge seines räuberischen Einfalls in das Göttingische in die Gefangen-schaft des Herzogs Albrecht I. gerathen, aus welcher er sich erst nach Ablauf eines Jahresdurch Erlegung von 8000 Mark Silber (das Chron. rhytm. spricht von 10000 Mark), für dieer dem nach dem Reiche strebenden Grafen Richard von Cornwallis seine Wahlstimmeverkaufte, und durch Abtretung des das Weserthal zum Theil beherrschenden Schlossesund Gebiets Gieselwerder loskaufen konnte. Werner, seit 1359 der Nachfolger Gerhard's,konnte den Verlust Gieselwerders nicht verschmerzen, that, weil er die Abtretung alserzwungen ansah, den Herzog in den Bann, und belegte dessen Land mit dem Interdict.Unter diesen Umständen schritt man zu einem Compromiss. Schiedsrichter beiderParteien entschieden am 5. December 1368 und am 39. Januar 1369 zu Mühlhausen, dassSchloss und Stadt an Dietrich von Hardenberg übergeben und der Herzog es zurück-erhalten solle, wenn er mit zehn Edlen und zehn Ministerialen schwöre, dass Gieselwerderihm rechtmässig gehöre. Dann solle der Herzog es dem Erzbischöfe als Eigenthum geben,

1) Havemann, 1. c. I, S. 404. 2 ) Falke. Trad. Corbej. S. 686; die Regierungszeit des Abts

nach Wigand. Gesch. von Corvey, I, 1, S. 125. 3) Falke, am Schluss der Trad. Corbej. S. 33, Nr. 567.

Die Fälschung nach der westfäl. Zeitschr., Bd. XXI; Wigand, Trad. Corbej. S. 37. h Kindlinger, Münster'sche

Beiträge, III, 1, S. 56; Wigand, Archiv, VII, S. 256; Schräder, alt. Dynastenstämme etc. S. 191, Note 52;

vgl. Sudendorf, Urkb. etc. IV, Einleit. S. CXXI. 5 ) ält. Dynastenstämme etc. S. 203; auch Havemann,

1. c. I, S. 76. 6 ) Näheres in der Bemerkung zum Reg. 5. ') Orig. Guelf., III, S. 62629; 852 u. 853;

das Jahr 1202 nach Langerfeldt, Kaiser Otto IV., S. 236. 8 ) Nach der Zeitschr. des hist. V. f. Nieders.

1853, S. 167, 179, zum Geschlecht von Susa gehörend; richtiger wohl zur Familie von Warmesdorf.

9 ) Schmidt, Gotting. Urkb. I, Nr. 7. ,0 ) Daselbst S. 8, Note 2; Falke, Trad. Corbej. S. 891; dasFehlen der Namen der Vögte zu Göttingen und Einbeck in der Urk. von 1260 (Reg. 98) deutet auf einenWechsel derselben in diesem Jahre. Der Fehler bei Harland, Gesch. d. Stadt Einbeck, I, S. 88, wonach

noch im J. 1270 ein Vogt Friedrich in Einbeck gewesen, beruht auf einem falschen Citate aus Falke,Trad. Corb. S. 891. ") In der Urk. v. 24. Febr. 1269 (Orig. Guelf. IV, praef. S. 13; Jaeger, Urkb. derStadt Duderstadt, S. 3.) werden zuerst consules daselbst genannt. Vgl. Hüne, Gesch. d. Kgr. Hannover(1824), I, S. 325.