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1 (1888) [Hauptbd.]
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in jener Urkunde, durch welche Herzog Albrecht und sein Bruder dem Kloster Kateln-burg die von dem Edelherrn Ludolf von Plesse resignirte halbe Vogtei zu Katelnburgzum Eigenthum geben (Reg. 104), und ohne den Homburger im Jahre 1265 zu Oste-rode in einer zweiten Urkunde derselben Herzöge, durch welche diese die andere, ihnenvon den Edelherren Gotschalk und Otto von Plesse resignirte Hälfte der dortigen Vogteidemselben Kloster verpfänden. (Reg. 108.))

Die Motive, welche den Herzog leiteten, als er dem damals noch jungen Manne(er war noch Knappe) eine so bevorzugte Stellung in seiner Umgebung einräumte, sinduns unbekannt. Wir sehen nur, dass sie der Zeit vor 1257 angehören, weil in diesemJahre Hermann zuerst urkundlich erscheint, das ehrenvolle Amt eines Schiedsrichtersversehend, wozu ihn das Vertrauen seines Fürsten nochmals im Jahre 1260 berief. 2 )Beide Aufträge trafen ihn im Feldlager, das erste Mal bei Elstorf in der Nähe derElbe (Reg. 85), das andere Mal beim Schlosse Kugelberg in der Nähe von Volkmarsenin Hessen. (Reg. 98.) Ohne Zweifel folgte er also dem Herzoge öfters bei dessenzahlreichen Kriegszügen, und wir dürfen annehmen, dass dieser sich gern seines mili-tärischen Rathes bediente. Da liegt es denn nahe, dass Piermann bei dem grossenEreignisse, das sich kurz vor seinem ersten Erscheinen in den Urkunden im Göttingischenvollzog, dem Herzoge Albrecht einen so wichtigen Dienst geleistet haben mag, dassdieser sich veranlasst sah, ihn an seine Person zu fesseln. Der junge ErzbischofGerhard I. von Mainz war im Januar 1256 mit seinem Vetter, dem Grafen Conrad vonEverstein (braunschweigischer Lehnsmann und seit 1239 mainzischer Burggraf auf demRusteberge) 3 ) und dem Grafen Friedrich von Beichlingen ohne Fehdeankündigung indes Herzogs Länder eingefallen und hatte, während der Herzog mit den Herren vonAsseburg (seit 1254) in Fehde lag, 4 ) die Umgebung von Göttingen arg verwüstet. Derfürstliche Vogt Willekin von Aldenhausen 5 ) in Göttingen folgte mit der aufgerufenenwehrbaren Mannschaft den Friedensbrechern, und nahm, als diese in Erfurt Schutzfanden, Rache an den mainzischen Unterthanen des Eichsfeldes. Zu ihrem Schutze eiltezwar der Erzbischof von Erfurt herbei, wurde aber von dem Vogt am 16. Januar 1256unweit Bollstedt in einem dem Kloster Volkerode gehörenden Aussenhofe (Mönchshofe)überfallen, gefangen genommen und mit seinen vornehmsten Genossen vor Albrechtnach Braunschweig geführt, um die verdiente Strafe zu empfangen. Der Weg Willeke'snach Erfurt führte unter den Gleichen vorbei, auf welchen Hermanns Vater ohneZweifel schon damals herzoglicher Burgmann war; die Gelegenheit sich auszuzeichnen,lag nahe, und Hermanns kriegerischer Eifer mag sie ergriffen und mit gutem Erfolgebenutzt haben.

Neben Hermann IV. finden wir noch seinen Bruder Hildebrand IV. und beider

') Die Thätigkeit Hermanns in den Bestrebungen des Klosters Katelnburg, die Vogtei über das-selbe pfandweise an sich zu bringen, um sich dadurch den Bedrückungen der Vögte zu entziehen, lässtkaum einen Zweifel darüber, dass mit dem nobilis de Uslaria, den der Edelherr Ludolf von Plesse in derUrkunde vom 22. Deeember 1258 (nicht 1259, wie Max, Grubenhagen, II, S. 48 u. 147 nach Leuckfeld,Antiq. Katlenburg. S. 47, unrichtig angiebt) seinen Verwandten nennt, unser Hermann IV. gemeintist. (Reg. 93.) 2 ) Wie oft sein Wahlspruch entscheidend gewesen sein mag von jenem Maitage desJahres 1267 an, wo Herzog Albrecht, I. mit seinem Bruder Johann über das väterliche Erbe um Theilungund Kur würfelten, bis zur völligen Verständigung über das Erbe im Jahre 1269, darüber haben wir nurVermuthungen. Das Land Oberwald (Fürstenth. Göttingen) fiel Albrecht in der Theilung zu. (Sudendorf,Urkb. z. Gesch. d. Herzz. v. Braunschw. u. Lüneb., I, Nr. 64; Wolf, Gesch. v. Duderstadt, S. 66.)3) Gudenus, Cod. dipl. Mog., I, S. 550. 4 ) Näheres über die Fehde bei Havemann, Gesch. d. LandeBraunschw. u. Lüneb. 1853/57, I, S. 386 u. f.; 0. v. Heinemann, Gesch. v. Braunschw. u. Hannover, II,S. 8; v. Bocholtz-Asseburg, Asseburger Urkb. I, Vorwort, S. VIII; S. 197 u. f.; Mencken, SS. RR. Germ.,

III, S. 266; Chron. Sanpetr., S. 86 u. a. O. 5) Die Zugehörigkeit des kühnen Vogts Willekin (Wilhelm)zum Geschlechte von Aldenhausen ist durch Weiland, deutsche^ Chroniken, II, S. 559, Note (inMonum.

Germ, historica") klar gestellt und wird ausserdem durch sein Zeugniss unter der Urkunde von 1279

(Schmidt, Gotting. Urkb., I, 'S. 17), wo er sich Willekinus advocatus de Aldenhusen nennt, bestätigt.Sein Wappen, ein Adlerkopf in herzförmigem Schilde, ist gedruckt bei Leyser, Hist. com. Eberstein.,

S. 97 u. 98 unter Urkunden-von 1262 und 1263, und findet sich auf den, den Orig. Ui'kk. von 1280 (imHegest: N. vaterl. Archiv, 1826, II, S. 67) und 1281 (1285? ungedr.) anhängenden Siegeln des Staats-archivs zu Hannover. (Cal. Orig. Arch. Des. 39 nr. 42 u.51.) Seine Heimath war übrigens nicht Ahausenim Hzth. Verden, wie Weiland, 1. c., annimmt, sondern Aldehusen, jetzt Alhausen, s.o. von Hoya, unweitHasle (jetzt Hassel, Kirchspiel im Amte Hoya). In letzterem Dorfe lag das Haus, über welches sich derdorn. Willehelmus de Alethehusen, advocatus ducis Alberti de Brunswick, mit dem St. Andreästitte inVerden am 27. Septbr 1266 (nicht 1260, wie Weiland angiebt) zu Nienburg vergleicht. (Sudendorf, Urkb.,I, S. 41, Nr, 62 u. 63; v. Hodenberg, Diöcese Bremen, I, S. 104, Note c.)