Deutschland der Streit zwischen dem Erzbischofe und Otto fort. Erst im Jahre 1239 (Reg. 48)erlangte des Kaisers Neffe, Otto puer, von dem Erzbischof Siegfried III. von Mainz dasVersprechen der Belehnung mit den meisten Gütern Heinrichs des Löwen, seines Gross-vaters, und wahrscheinlich blieb das Kloster Reinhausen mit seinem Zubehör, denGleichen, gegen die bereits im Jahre 1233 dem Erzstifte gemachte Schenkung der KlösterBursfelde und Homburg ') ferner bei dem Herzoge. 2 )
Damit stehen wir an einem Haupt-Abschnitte unserer Erzählung und zugleichan der Schwelle des Ueberganges der Gleichen in den Besitz der Uslar. Es dürfte da-her hier der geeignete Platz sein, an der Hand des Gesagten die Zeit der Erbauungunserer Zwillingsburgen bei Göttingen näher zu prüfen.
Der Abt Reinhard sagt in seinem mehrerwähnten Bericht über die Klosterstiftung,dass die Gründer des um 1090 gestifteten Ghorherrnstifts — die Reinhäuser Geschwister —„duos montes exstruxerant.". (Reg. 6.) Möns aber ist hier offenbar mit „Burg" zuübersetzen, wie es ja in der Sprache des Mittelalters eben so häufig „Burg" wie „Berg"bedeutet. 3 ) Die Gründer des Stifts waren, wie wir gesehen haben, im Jahre 1111sämmtlich todt, es muss daher die Erbauung der Burgen jedenfalls vor dieses Jahr fallen.Wir erfahren ferner aus der Geschichte, dass Kaiser Heinrich IV. (1056—1106) um dasJahr 1066 unter der Leitung des als erfahrenen Baumeister bekannten Benno 4 ) inSachsen und Thüringen viele Burgen anlegen liess, angeblich, um das Land gegen dieNachbarn zu schützen, in Wirklichkeit aber, um sich ganz Sachsen dadurch vollkommenzu unterwerfen. 5 ) Da ebenso der Jesuit Schaten 6 ) von demselben Kaiser sagt, dass erverfügte „omnes Thuringiae et Saxoniae colles et montes praemunire castellis", 7 ) sodürfen wir annehmen, dass der Bau der Burgen in die zweite Hälfte des 11. Jahr-hunderts fällt. Wir finden denn auch die Gleichen ferner nur als „montes" in denUrkunden der Jahre 1111 (Reg. 4) und 1168 (Reg. 9), sowie unter dem gleichbedeutendenAusdruck „castra" im Jahre 1209. (Reg. 15.)
Im Sinne von „Burg" schliesst das Wort „mons" nun zwar den Begriff der Be-festigung nicht unmittelbar ein, allein nach dem Zweck ihrer Erbauung muss man dochglauben, dass sie gleich anfangs befestigt waren. Jedenfalls waren sie es schon imJahre 1120 nach einer Stelle des Annalista Saxo, 8 ) worin dieser unter dem genanntenJahre eine Gespenstergeschichte 9 ) erzählt, welche beginnt: „Sunt in Saxonia duae quae-dam munitiones non longo a se intersticio remotae, Glichen dictae, 10 ) quarum voca-bula nunc minime occurrunt memoriae, media fere nocte videbatur utriusque castellivigilibus — persona viri a muro unius progrediens etc."
Bewohnt waren die Gleichen schon früher, und zwar zuverlässig von dem GrafenElli 11. (geb. um 1010), dem Vater der Gründer des Stifts, von welchem der Abt amEingange seines Berichts (Reg. 6) erzählt, dass er und Ezike „Reynehusen et Liehenhabitabant". Der Gegensatz, in welchen hier die „Liehen" zu den späteren „montesLiehen" treten, welche nach desselben Abts Zeugniss die Söhne jenes Elli 11. erbauten(exstruxerant), scheint darauf hinzudeuten, dass zu Elli's Lebzeiten, also etwa gegen dieMitte des 11. Jahrhunderts, wohnbare Gebäude auf den Bergen standen, welche nachder Bauart jener Zeit nur aus Schanzen oder Blockhäusern, höchstens von einem Walle
mittel) bei Braunschweig zu belassen. Denn wäre dies nicht sein Zweck gewesen, so würde das Einfachstegewesen sein, entweder die sofortige eigene Vornahme der Schleifung zu versprechen, oder die Schlössergleich der jurisdictio und dem „dominium abbatie in Reinhusen" dem Erzstifte zu dimittiren und diesemdie Schleifung zu überlassen.
1) Gudenus, 1. c. I, S. 528; Orig. Guelf. IV, S. 136. — 2) Vgl. Wolf, Gesch. d. Geschl. v. Har-denberg, I, Einleit., S. XXVIII. — 3) Wenck, 1. c. II, 2, S. 694-, Note v. Schon in der Urkunde KaiserLudwigs III. v. J. 900 wird die Burg Eresburg (später Marsberg, mons martis, die jetzige Oberstadt vonStadtberg a. d. Diemel), „mons Eresburg" genannt (Wigand, Gesch. von Corvey, I, 1, S. 71, 109, 218),und im J. 1143 wird Dudo (von Immenhausen), Burggraf (comes) auf dem Schlosse Rusteberg, „urbispraefectus" genannt (Gudenus, 1. c. I, S. 143; vgl. Schräder, ält. Dynastenstämme, I, S. 239, Note 8);vgl. auch Havemann, 1. c. I, S. 354, Note 2, mit der nirgends bestätigten Angabe, dass dieGleichen bei Göttingen auch „oppida" genannt wurden. — 4 ) Benno II., nachher (von 1068 bis zu seinemTode am 27. Juli 1088) Bischof von Osnabrück. (Gains, Series episcop., S. 299.) — 5 ) Erhard, Reg.hist. Westfaliae, I, S. 191; Stenzel, Gesch. Deutschlands unter den fränkischen Kaisern, I, S. 251; Annal.Saxo, ad ann. 1067, u. s. w. — 6 ) Annal. Paderborn. I, S. 575. — 7 ) Vgl. Note 1 in Mittheilungen deshist. V. zu Osnabrück, IX (1870), S. 52. — 3) Bei Pertz, Monum. Germ, hist., Script. VI, S. 756; auchEccard, Corp. bist., I, S. 644. — a ) Siehe unter „Sagen" am Ende d. Cap.; vgl. Wenck, hess. Landesgesch.,II, 2, S. 694, Nole v. — l0 ) „Glichen dictae" von neuerer Hand nachgetragen.