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1 (1888) [Hauptbd.]
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Jahre 1315 begegnen wir in Goslar wieder den Uslar, nämlich den Brüdern Hermannus etHenricus dicti de Uslaria, laici, welche als cives in Goslaria eine Urkunde testiren. L )Ihre, in der Familie der Uslar auf den Gleichen in dieser Zeit heimischen Vornamen,sowie das eingeschobenedicti" schliessen jeden Zweifel daran aus, dass auch sie vonden Gleicheri'schen Uslar abstammen. Von ihrer sich in mehreren Linien ausbreitendenDescendenz hatte Heinirch v. U. 1382 sein Haus hart an der Kaiserpfalz in Goslar; 2 )andere Familienglieder gelangten zu hohen kirchlichen und weltlichen Würden, 3 ) unddie Nachkommen des Levin v. U., des Stifters der jetzt allein noch in vielen Zweigenblühenden jüngeren Linie des Geschlechts, bekleideten im 18. Jahrhundert beim dortigenBergbau hohe Stellungen.

Ob die sonst in alten Urkunden bis 14-00 vorkommenden Uslar, namentlich:Sifridus und Anseimus de U. von 12581298 in Osterode, 4 )

Otto de U. 1309 in Göttingen, 5 )

Henningus de U. 1350 in Hildesheim, 6 )

Thidericus de U. von 1357 - 1374 Pfarrer in Hettstedt a. d. Wipper, 7 ) undCord v. U. 1366 Bürger in Hannover 8 )einer der vorgenannten Familien angehörten oder selbstständig ihre Namen von derStadt Uslar entlehnten, lässt sich nicht constatiren.

Fünftes Capitel.

Güter und Rechte der Familie.

Es ist nicht die Absicht des Verfassers, die Wandelungen hier vorzuführen,welchen der einst so bedeutende, vornehmlich in den Fürstenthümern Göttingen undGrubenhagen, sowie auf dem Eichsfelde und im süd-westlichen Theile des HerzogthumsBraunschweig belegene Grundbesitz der Familie im Laufe der Jahrhunderte unterlag.Die Darstellung dieses wichtigen Theiles unserer Geschichte mag einer späteren Bearbeitungvorbehalten bleiben.

Fast jede Urkunde, welche den Namen des Geschlechts nennt, giebt Zeugnissvon der Macht und dem einstigen Reichthum desselben, so dass wir den Angaben derChronisten trauen dürfen, denen zufolge ums Jahr 1351 448 Vasallen, darunter vieleAdelige, dem Banner der Uslar folgten, und ihr Grundbesitz um diese Zeit 380 HufenLandes, 45 Zehnten und 33 eigene Vorwerke umfasste. Waren doch noch in der erstenHälfte dieses Jahrhunderts ihnen 14-0 Vasallen durch Lehns- Nexus verpflichtet. Sieerkannten nicht nur in den deutschen Kaisern (Reg. 21), sondern auch in den Herzögenvon Braunschweig (Regg. 177, 597, 795, 949, 1063 u. a.) und Sachsen (Regg. 1051 u.52, 1061), den Erzbischöfen von Mainz (Regg. 42, 105, 140, 165, 221, 531, 786, 808u. a.), den Bischöfen von Paderborn (Regg. 662, 679, 957, 978 u. a.) und Hildesheim,den Landgrafen von Hessen (Regg. 700, 772, 773, 851, 1053) und Thüringen(Regg. 593, 637 u. 38), clen Aebtissinnen von Quedlinburg (Regg. 539, 709, 820 u. a.)und Gandersheim (Regg. 538, 594, 596, 630, 701 u. ab, den Eclelherrn von Plesse(Regg. 153155, 271a, 617, 650, 789, 929) und Schonenberg (Regg. 122, 123), denmächtigen Grafen von Dassel (Regg. 57, 7072, 189) und Everstein (Regg. 46, 312,949), sowie in dein Abt von Corvey (Reg. 109) ihre Lehnsherren an.

Allein den zerstreut liegenden Besitzungen fehlte der feste Zusammenhang unddie vielen reichen Zehnten eigneten sich besonders zu Verpfändungen und Veräusserungen.Dazu kam, dass schon früh bedeutende Güter an Klöster und geistliche Stiftungen ver-schenkt, andere zu Lehn weggegeben waren, um die Zahl der streitbaren Vasallen zuvermehren. Im Jahre 1451 (Reg. 695) aber erhielt der Reichthum der Familie den

) Walkenried. Urkb.. II, S. 97. 2 ) Vogell, Gesch. d. Hauses von Schwicheldt, Nr. 32, Anmerk. 3) Johann v. U., beider Rechte Doctor, Abt zu Marienthal, fürst!. braunschw. Rath, wurde 1589 fürstl.Quedlinb. Kanzler. Q Urkk. des Jacobiklosters das. im St.-A. zu Hannover und Wolf, Comment. dearchidiac. Nortun., Dipl., S. 12. 5 ) v. Spilcker, Collectaneen in der Biblioth. d. hist. V. f. Nieders. zuHannover, XXI, S. 175. 6 ) Doebner, Urkb. d. Stadt Hildesheim, II, S. 31. 1) ab Erath, Cod. dipl.Quedl., S. 499, 500, 529, 573; nach Kettner, Antiq. Quedl., S. 371, wohl richtiger aus dem Geschlechte de Us-leve. 8) Zeitschr. d, hist. V. f. Nieders. 1870, S. 56.