für die Rückzahlung der 40 Mark Silber, wofür ihnen der Zehnte in Erpessen (Erbsen)verpfändet ist. J )
Schon am 30. Juni 1254 bestätigt der Abt und Gonvent zu Amelungsborn einneues Vermächtniss der domina Alheydis de Huxaria, uxor quondam bone memoriedomini Lodewici de Uslaria für das Kloster, in Gemässheit dessen zu jedem Martinstage 2 )an der Klosterpforte 9 Paar Schuhe im Werthe von einer Mark und ein Stück greisesTuch im Werthe von zwei Mark an die Armen gegeben werden solle. 3 ) Ferner ur-kundet derselbe Abt am 7. April 1256 über zwei jährliche Dienstleistungen an Wein,Fischen und Weissbrod für sein Kloster; die eine am Todestage des confrater dominusLodewicus de Uslaria, die andere am (dereinstigen) Todestage von dessen Ehefrau, dersoror domina Alheydis, wie die frommen Bestimmungen beider es verordnen. 4 )
Die vorerwähnten Stiftungen Adelheids von 1254 und 1256 finden sich mit sonstvon ihr gemachten Schenkungen im Nekrologium des Klosters Amelungsborn unterm9. Februar verzeichnet. 5 ) Alle diese Stiftungen Adelheids bezeugt mit geringen Modi-ficationen im Einzelnen eine Urkunde des Abts Arnold von Amelungsborn vom Jahre1268. 6 ) In Anerkennung ihrer vielen Wohlthaten heisst sie im Nekrologium „maternostra", in der Urkunde Arnolds „dilecta soror".
Adelheid starb 1271. Nach der vorgenannten Urkunde von 1268 war ihr Anni-versarium anfangs auf den Georgstag (23. April) angesetzt und mit 20 Mark fundirt.Später ward es auf ihren wirklichen Todestag (9. Februar) verlegt. Nach derselbenUrkunde war auch das Anniversarium für ihren Gemahl mit 20 Mark fundirt und aufden Martinstag (10. November) angesetzt. Aus der Bekundung des Abts Arnold istferner ersichtlich, dass Ludwig in der Siechhauscapelle (capella infirmorum) zu Amelungs-born vor dem Michaelisaltar begraben ist, und dass seine Wittwe über seinem Grabeein ewiglich brennendes Wachslicht aus den jährlichen Aufkünften von 90 MalterRoggen stiftete. 7 )
Die Ehe Ludwigs war, wie wir urkundlich wissen, kinderlos geblieben. Nochwährend der Todeskrankheit der Frau Adelheid erhoben die Brüder und Schwesternderselben, sowie die Söhne dieser Brüder, Erbansprüche an das bei St. Kilian belegeneHaus in Höxter, welches nebst seinem ganzen Inhalte mit dem gesammten Vermögender Ehegatten dem Kloster Amelungsborn zugefallen war. Auf Grund der bekanntenSchenkung von 1225 bezeugt Friedrich (von Warmesdorf?) 8 ), Vogt des Herzogs(Albrecht I.) von Braunschweig, und der Rath der Stadt Uslar im Jahre 1271, class siegegen Entschädigung von 29 Mark allen Rechten daran entsagt haben. 9 )
Den gleichen Verzicht leisten die Geschwister der Adelheid in die Hände desGrafen Ludolf von Dassel und des Ritters Conrad von Amelunxen, worüber in dem-selben Jahre (1271) der genannte Graf unter seinem, sowie unter des Grafen Ludwigvon Everstein u. a. Siegel die Urkunde ausstellt. 10 )
Im Jahre 1275 lernen wir einen Godebertus dictus de Uslaria als Bürger inHöxter kennen, von welchem der dortige Rath am 8. November bekundet, dass erunter Zustimmung seiner Gemahlin Elisabeth und seiner drei Söhne sein in der Ru-dewikstrasse gelegenes Haus für das bei St. Kilian gelegene (des verst. Ludwig) ein-getauscht habe. n ) Dieses Tauschgeschäft, sowie das nur den Gleichen'schen Uslareigene „dictus" liefert neben der Besiegelung der Urkunde durch den Grafen Ludwigvon Everstein und den Edelherrn Bodo von Homburg, mit welchen die Uslar auf denGleichen in dieser Zeit häufig als Urkunden-Zeugen auftreten, den vollständigen Beweisauch seiner Zugehörigkeit zu dem ritterbürtigen Geschlechte. Muthmasslich war er einBruder jenes Ludwig und gewiss der Gründer des Patrizier-Geschlechts in Höxter.
Schon im folgenden Jahre (1276, Jan. 20.) nimmt Godebert in dem ältesten 12 )Gildebriefe aus Höxter in der Reihe der Rathsherren (consules, die auch Schöffen waren)
') Lippoldsberger Urk. Archiv, Gell. 802 e im Staatsarchive zu Marburg. — 2) Der 10. Novbr.,
der Gedächtnisstag ihres Ehegatten. (Zeitschr. cit., S. 56, wo fälschlich Huxaria statt Uslaria steht, undS. 70, Note 47.) — 3 ) Falke, 1. c., S. 872; Winter, die Cisterzienser des nordöstlichen Deutschland, II,
S. 141. — 4) Amelungsb. Copialb., I, S. 38; II, S. 88. — 5 ) Zeitschr. cit., S. 11. — 6) Amelungsb.
Copialb., I., S. 38 1 ; vgl. Zeitschr. cit. v.J. 1876, S. 201. — ?) Zeitschr. cit. v. J. 1877, S. 70, Note 46, 47;S. 99, Note 284. — 8) Zeitschr. cit. v. J. 1853, S. 167, 179; Reg. 106. — 9) Amelungsb. Copialb., II,
S. 75; Falke, 1. c., S. 891. — 10) Amelungsb. Copialb., das.; Harenberg, Hist. eccles. Gandersli., S. 1696.
— ") Amelungsb. Copialb., II, S. 75'; Scheidt, 1. c., S. 22; Zeitschr. cit. v. J. 1880, S. 48. — >2) Kamp-
schulte, Chronik v. Höxter, S. 31.