Siechenhause bestimmt. Ersteres, mit einer Capelle versehen, war vornehmlich zurAufnahme armer frommer Wallfahrer bestimmt, zu deren Wartung und Handreichungdarin ein Hofmeister oder Vorstand, eine Haushälterin oder Magd und ein Knecht an-gestellt wurden; ausserdem aber sollten von hier aus die im Siechenhause untergebrachten6 armen Siechen einerlei Geschlechts verpflegt, sowie täglich 6 andere Arme ausserhalbdes Hospitals gespeist werden. Endlich sollten in dem Hospitale arme Wanderer beiderleiGeschlechts Aufnahme (doch nur für eine Nacht) und nach Möglichkeit auch Beköstigungfinden. Auf die Vermehrung der im Hospitale wie im Siechenhause zu verpflegendenPersonen war nach Beschaffenheit der Mittel Bedacht genommen. Ausserdem trafen dieStifter Bestimmungen über die Rechnungsführung und Rechnungsablage, über Belegevon Geld für den Fall der Einlösung wiederkäuflicher, (verpfändeter) Güter, über Ver-wahrung der Stiftungs-Urkunden durch den Rath zu Göttingen 1 ) und Anderes.
Zum Unterhalte aller bezeichneten Personen waren die Mittel von den Stifternreichlich und ohne Rücksicht auf die dadurch herbeigeführte schwere Schädigung desWohlstandes der Familie, gewährt, denn nach den von ihnen in der Stiftungsurkunde(Reg. 746) und sonst näher aufgeführten Dotirungen bestand das Vermögen der Stiftungaus etwa 1000 Morgen Ackerland und Wiesen, aus etwa 300 Morgen Forst (Westerberg,Lengder Burg) und einer bedeutenden Anzahl von Zehnten und Capitalien, letzterewohl aus dem Erlöse ihrer verkauften Güter herstammend.
Guratoren der Stiftung sollten der Abt des Klosters Reinhausen und der Rathder Stadt Göttingen — eventuell der letztere allein — sein.
Im folgenden Jahre (1461) wurden von der Stiftung noch Besitzungen in Ballen-hausen erworben (Regg. 751, 754), und endlich gehörten zum Stiftungsvermögen dievorgenannten, in der Stiftungsurkunde zwar nicht aulgeführten, doch vom Magistratezu Göttingen später als dazu gehörig anerkannten Forstorte Westerberg und LengderBurg. (Vgl. Reg. 864.)
Nach dem Verfall des Klosters Reinhausen verwaltete der Magistrat von Göt-tingen die Stiftung allein, indess von seiner Thätigkeit in den folgenden Jahren zeigtsich keine Spur. Schon im 17. Jahrhundert wurde das Hospital-Gebäude zur Schulebenutzt, so dass Herzog Heinrich Julius von Wolfenbüttel sich bewogen fand, im Jahre1611 das Hospital zu Reinhausen unter die Aufsicht des dortigen fürstlichen Amt-manns zu stellen. 2 ) Später wurden vergebliche Verhandlungen darüber geführt, esseinem ursprünglichen Zwecke zurückzugeben.
Spärliche Nachrichten aus der Mitte und dem Ende des vorigen Jahrhundertszeigen die Stiftung in einem so verwahrlosten Zustande, dass von einem Stiftungs-vermögen mit geordneter Rechnungsführung nicht mehr die Rede ist. Was davon der30jährige Krieg nicht verschlungen, wurde mit dem städtischen Vermögen vermischt,und nur bei einzelnen Objecten findet sich in der Stadtrechnung und anderen Urkundengelegentlich die Bezeichnung „zum Vermögen der Reinhäuser Hospitalstiftung gehörig",doch schwindet auch diese Notiz nach und nach. Eine Resolution des Kurfürsten GeorgLudwig von Hannover vom 26. Mai 1705, worin dem Magistrate zu Göttingen bei50 Thlr. Strafe verboten wurde, die Ueberschüsse der Reinhäuser Kornrechnung zurStadtkasse zu nehmen, blieb ohne Wirkung.
Das Siechenhaus wurde im Jahre 1756, weil es ganz haufällig war, abgebrochen,das halb verfallene Hospital blieb Schule und Schullehrer-Wohnung. Der Lehrer bezogallerdings bis zum Abschlüsse des Vergleichs vom Jahre 1881 (s. unten) noch eine nichtunbedeutende Unterstützung als Hospitalmeister; und auch fünf s. g. Hospitalstellenwaren bis dahin noch vorhanden, von denen die Inhaber der beiden grösseren ausserder gemeinschaftlichen Nutzung des kleinen ehemals zum Siechenhause gehörendenGartens jährlich etwa 4 2 / 3 Thlr. Geld, 8 x / 2 Himpten diverses Korn und 2 x / 2 Klafter Holzerhielten, die Inhaber der drei kleineren Stellen dagegen nur 1 x / 3 Thlr. Geld und1 3 Himpten Weizen jährlich bezogen. Sonst fanden ausser einer jährlich am Grün-donnerstag gereichten Spende von Brod an die Ortsarmen keine Vergabungen statt.
Die Besetzung der fünf Hospitalstellen erfolgte vom Rathe zu Göttingen, währenddas Präsentationsrecht nach der bestehenden Observanz dem Amte Reinhausen zustand.
') Die Stiftungsurkunde hatten die Uslar im J. 1596 verloren. Der Magistrat von Göttingen gabihnen deshalb eine Abschrift. (Meiners, Gesch. u. Beschr. v. Göttingen, S. 422, Note.) — 2 ) Havemann,Gesch. der Lande Braunschw. u. Lüneb. (1853/57), III, S. 65.