Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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8) Im Provinzial-Museum zu Hannover befindet sich ein Schrank aus den Zeitender Renaissance mit den Wappen der Familien von Uslar und von Adelebsen.

9) Der in der Kirche zu Bremke befindlichen Glasmalereien wird gegen Ende desCap. VI gedacht.

Drittes Capitel.

Stiftungen der Familie.

Die Sucht, durch Darbringung von Gottesgaben die Fürsprache der Geistlichkeitund die Huld des Ewigen zu gewinnen, war der nicht immer frommen, aber doch derKirche und den Klöstern ergebenen Zeit des Mittelalters vorzüglich eigen. Geistlicheund Laien scheinen darin mit einander gewetteifert zu haben. Ein begangenes Unrechtgegen die Kirche oder gegen die Rechte der Diener konnte nur durch demüthiges Be-kenntniss der Schuld und durch reiche Spenden gesühnt werden, unrecht erworbenesGut nur durch Abgabe eines Theils an die Mönche in rechtmässiges Eigenthum um-gewandelt werden. Die Reichen glaubten, durch Kirchenbau oder Klosterstiftungen ihreSünden tilgen zu können, minder begüterte Personen stifteten Altäre oder suchten durchdas Geschenk einiger Hufen Landes den gereizten Zorn des Himmels zu beschwichtigen.

Ohne Beimischung politischer und häuslicher Zwecke waren freilich dergleichenKlosterstiftungen auch nicht, insofern man in ihnen das geeignetste Mittel fand, dort füreinige Kinder Unterkunft zu finden, und wenn eine reiche Aussteuer, welche mit derEinkleidung dem Gotteshause zufloss, nicht versagt wurde, so brauchte man nicht Stifter,sondern nur Wohlthäter eines Klosters zu sein, um diesen Zweck zu erreichen.

Die Uslar werden als Stifter der Kirchen zu Seeburg (schon 1240 bekannt),Desingerode (1230), Dudenborn (wüst.), Gelliehausen, Bremke 4 ), Immingerode, Tastungen,Wildungen 2 ), Gross-Lengden, Wöllmarshausen und Wake 3 ) genannt, deren Patrone siewaren und zum Theil noch sind (Cap. V). Ausserdem werden sie unter den Adeligengenannt, welche zum Bau des angeblich von den Brüdern des im Jahre 1256 gefangenenGrafen Conrad von Everstein gestifteten Franziskaner- (Barfüsser-, Minoriten-) Klosters inGöttingen 4 ) beisteuerten, und dafür in der Kirche ihr Begräbniss erlangten. (Reg. 160.)Als die Ordensbrüder ums Jahr 1424 über dem Hochaltare der Klosterkirche eine Tafelerrichten liessen, trugen die Herren von Uslar wiederum einen Theil der Kosten.(Reg. 521.)

Grosser Werth wurde in jenen Zeiten darauf gelegt, die letzte Ruhestätte in denheiligen Räumen eines Klosters zu finden. Man verband sich zu dem Zwecke einemKloster als Laienbruder oder liess sich in die s. g. Brüderschaft des Klosters aufnehmen,um gegen ein angemessenes Geschenk die Berechtigung zu erlangen, im Tode dasMönchskleicl zu tragen. Diesem Verlangen entsprang die Uslar'sche Schenkung an dasKloster Brenkhausen vom Jahre 1300, durch welche die Ritter Hildebrand IV. undHermann VII. v. U. mit ihren in Reg. 148 genannten Verwandten der guten Werke desKlosters im Leben und im Sterben theilhaftig wurden, d. h. in der Brüderschaft des-selben Aufnahme fanden.

Wer nicht in ein Kloster ging oder in eine Brüderschaft eintrat, sorgte für dieBefreiung seiner oder der Seinigen Seelen aus dem Fegefeuer durch Stiftung von s. g.Seelmessen in einer geistlichen Anstalt. Gegen reichliche Gaben (Seelgeräth) fanddann am Begräbnisstage, und später gewöhnlich jährlich am Todestage, eine kirchlicheFürbitte für die Verstorbenen statt.

Solche Seelmessen (Begängnisse), welche die Uslar nicht selten unter Ent-äusserung werthvoller Güter im Kloster Reinhausen stifteten, sind uns in zahlreichenUrkunden des 14. und 15. Jahrhunderts überliefert und aus den Regesten 210, 217,253, 317, 338, 341, 447, 588, 819, 830 ersichtlich. Auch im Wilhelmiten - Kloster zuWitzenhausen wurden sie unter Hingabe beträchtlicher Güter und Rechte Stifter vonSeelenmessen zum Andenken ihrer verstorbenen Angehörigen. (Regg. 212, 297.)

') Wolf, Comment. II. de archidiac. Nortun., S. 44, 47, 48, 60; vgl. Reg. 981. 2) Ders.,Comment. de archidiac. Heiligenst., S. 49, 52; vgl. Reg. 980. 3) v. Steinmetzen, Ursprung u. Fortgangd. Herren v. Uslar, S. 5. 4 ) v. Spilcker, Gesch. d. Grafen v. Everstein, S. 187.