Schildes ausfüllenden kleeblattartigen Verzierungen 1 ) sind s. g. Damascirungen, d. Ii.willkürliche Zuthaten des Wappenstechers, die mit dem eigentlichen Wappen nichts zuthun haben. 2 )
Abweichend von diesem ist das nächstbekannte Wappen des Ritters Ernst (III.)v. U. auf dem der Urkunde von 1239 (Reg. 49) angehängten Siegel. Es zeigt imherzförmigen Schilde drei über einander befindliche, von der rechten zur linken Seiteabwäfts gehende vielfach gezinnte Schrägbalken mit der Legende des Ausstellers. 3 )Dasselbe Wappen führt sein Sohn, Ritter Ernst (IV.) bei Besiegelung der Urkunde von1244. (Reg. 70.) An späteren Pergamenten von 1263 (Reg. 105) 4 ) bis 1310 (Reg. 168)findet sich' der einfache horizontale Balken gewöhnlich oben viermal, unten dreimalgezinnt, dann kommt in runden und herzförmigen Schilden der Balken mit oben drei,unten zwei Zinnen bis zur Gegenwart fast ausschliesslich in Gebrauch. 5 )
Besondere Beachtung verdienen das Decanatssiegel des Stifts St. Blasii zuB raunschweig v. J. 1362 (Reg. 271b) und das Siegel des Propstes zu Busdorf inPaderborn von 1404 (Reg. 430), beide mit dem Uslar'schen Wappen.
Im 17. und 18. Jahrhundert veränderten einzelne Familien-Mitglieder den bisdahin geführten gezinnten Balken in einen schwebenden, den Schild auf keiner Seiteberührenden dürren Baumstamm, welcher oben und unten geastet (statt gezinnt) ist.Zuweilen wurde der Baumstamm (oder Balken) auch schräg und zwar nach links gelehnt.Obgleich diese Abweichungen im gegenwärtigen Jahrhundert wieder verschwanden, soblieben doch manche Verschiedenheiten in der Zeichnung des Wappenbildes bestehen.Deshalb wurde in der Familien-Conferenz zu Göttingen vom 28. December 1845 einvöllig einheitliches Familien-Wappen beschlossen, in dessen Schilde nach den ältestenund gebräuchlichsten Siegeln die drei aufwärts gerichteten Zinnen des horizontalenBalkens völlig frei stehen und nicht, wie bei Grote 6 ) die beiden äusseren Zinnenzum Theil von dem Schildesrande abgeschnitten werden. 7 )
Schliesslich haben wir noch einer Reihe von Siegeln aus Archiven zu gedenken,deren Schild gespalten ist und dessen eine Hälfte das halbe Uslar'sche Wappen, dieandere Hälfte aber den Siegellegenden zufolge das halbe Wappen der folgenden Per-sonen darstellt:
1265 : Hermann von Gladebeck,
1268 : Dietrich von Adelebsen,
1272 8 ) — 1305: Dietrich von Kerstlingerode,
1329 : Werner von Adelebsen, 9 )
1380 (Reg. 323) — 1400 : Heise von Kerstlingerode,
1417 : Hans von Adelebsen.
Ohne Zweifel deuten diese combinirten Siegel auf Heirathen in den genanntenFamilien hin, die jedoch urkundlich nicht nachzuweisen sind.
Die Zahl der von unseren Altvorderen auf uns gekommenen Denkmäler undAndenken ist nicht gross. Ich stelle im Folgenden zusammen, was mir davon bekanntgeworden:
1) Das Kunstgewerbe - Museum in Berlin besitzt eine mit den beiden Seitentheilenversehene Altardecke von Leinwand aus dem 13. Jahrhundert, auf welcher dieLegende des heiligen Nicolaus und Augustinus und an drei Stellen der gespalteneWappenschild der von Uslar und von Kerstlingerode in Seide gestickt ist. Dasrechts stehende Wappen zeigt den halben Uslar'schen rotlien Balken in weissemSchilde, das linke zwei weisse Halbmonde in blauem Schilde als die Hälfte des
0 Sie wiederholen sich an 10 Urkk. von 1264- (Reg. 107) bis 1345 (Reg. 223). Aehnlich kommenauch rautenartige Verzierungen mit einem Punkte in jedem Felde vor. (Reg. 110.) — 2 ) Hildebrandt,heraldisches Musterbuch, 2. Aufl., S. 2. — 3 ) v. d. Knesebeck, Urkk. u. Regg. der Frhrn. v. Uslar-Gleichen, Siegeltafel, Nr. 2. — 4 ) Leyser, Hist. com. Eberstein., S. 98. — 5 ) Vgl. die Siegeltafel beiv. d. Knesebeck, 1. c. und Harenberg, Hist. eccles. Gandersh. Tab. XXXV, Nr. IV; Abweichungen siehe aufden Regg. 239, 431. — 6 ) Geschlechts- u. Wappenbuch f. d. Kgr. Hannover etc., C, 16. — 7 ) Das nachden besten Mustern der Heraldik auf dem Titelblatte dieses Buches ausgeführte Wappen sei der Familiebei Anfertigungen von Petschaften etc. hierdurch empfohlen. — 8 ) Abgebildet bei Kuchenbecker, von denhess. Erb-Hof-Aemtern, Beil., S. 14. — 9; Schmidt, Gotting. Urkb., I, S. 100.