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1 (1887)
Seite
501
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gleich anfangs die Beilegung der Zwistigkeiten an den Einwendungen der Ritterschaftzu scheitern schien, wurde doch schliesslich eine Einigung erzielt.')

Otto von Wrangel wird mehrfach als Zeuge und Bevollmächtigter vor Gerichterwähnt. In letzterer Eigenschaft wird er 1620 nach Stockholm gesandt, als die Frau desvon Otto von Wrangel dem Jüngeren (IV 14) im Tourniere erschlagenen Cornet Hauen-schild sich mit dem 1619 ergangenen Erkenntniss, welches auf Freisprechung Wrang eislautete, nicht zufrieden giebt und an das Reichsgericht appellirt. Dieses hatte demzu-folge angeordnet, dass sich beide Parteien, persönlich oder durch Bevollmächtigte vertreten,am 1. September 1620 nach Stockholm zu begeben hätten; erschiene der Angeklagte odersein Bevollmächtigter nicht, so würde dem Wunsche der Klägerin gemäss das Urtheilgefällt werden. Wrangeis Bevollmächtigte, nämlich die beiden Landräthe Otto vonWrangel zu Kaw, Eduard von Bremen zu Engdes und der RitterschaftshauptmannHans von Fersen, können nun selbst nicht in Person zur bestimmten Zeit in Stockholmeintreffen, da sie in den Skären einfrieren. Sie schicken aber Walter von Uexkiill miteinem besonderen Schreiben voraus, das von den ältesten Räthen und der gesammtenRitterschaft unterm 4. December 1620 ausgestellt und unterschrieben ist, da dieselbenin der Appellation eine Verletzung ihrer Autorität und ihrer Privilegien erblicken. Erstim Juni des folgenden Jahres kommt Otto von Kaw nach Stockholm. In den Verhand-lungen, bei denen der König selbst zugegen ist, wird nun viel wegen der verletztenPrivilegien gestritten, des Todtschlages wird aber gar nicht Erwähnung gethan.

Am 24. Februar 1622 ist Otto bei Abfassung eines Erbkaufbriefes über Neuenhofin Harrien zwischen dem Landrath Robrecht von Taube und dessen Ehefrau Margaretheals Zeuge zugegen. Sodann wird er am 31. März 1625 vom königlichen Landgericht zuReval beauftragt, mit seinem Vetter Otto von Wrangel zu Sage einen Heuschlag beiReval, der Gegenstand eines Prozesses ist, im nächstkünftigen Sommer zur trockenenZeit zu besichtigen. 2 )

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Otto von Wrangel von Katze von Wrangel(IV 6) 500 Mark erbte.

Otto von Wrangel zu Kaw hatte, wie bereits erwähnt, von seinem Vater Kawnebst einer Obligation geerbt,die die älteste gewesen". Dazu löste er auch noch dieanderen Obligationen, im ganzen im Betrage von 2200 Reichsthaler rigisch, und 100Kreuz-geld" auf den Hof Mereküll und das wüste Dorf Korrefer, welches damals demChristoph von Wolfframsdorff gehörte und welchem diese Summe verpfändet gewesen, ein.verkaufte sein Jus aber wieder dem Christoph von Wolfframsdorff, welcher am 5. Mai 1634die übrigen Obligationen, die noch ausstanden, einlöste und den Rest einzulösen versprach. 3 )Er lebte noch 1636. Im Jahre 1597 vermählte er sich mit Anna von Fersen,Tochter des Landraths Hermann von Fersen und Maria von Tiesenhausen von Kau. Am24. Juni 1597 zahlte Annas Bruder Fabian von Fersen, erbgesessen zu Raykul, alsMorgengabe für dieselbe 340 Thaler, gleich 2040 Mark rigisch, worüber Otto von

!) Joliaim Ehlers, Protocoll-Buch Nr. VIII p. 22.

2 ) Esthländ. Ritrfcersch.-Arcli. Reval.

3 ) Protocoll-Bncli Oherlandger. Reval, XIIA 1632 bis 1641 p. 6.