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1 (1887)
Seite
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Als dann 1500 der Krieg mit den Moskowitern noch nicht zu Ende geführt war,wurde von Wrangel als Gesandter des Bischofs von Reval zum Erzbischof von Rigageschickt. In gleicher Function begegnen wir 1568 Tönnies von Wrangel nochmals.Diesmal geht er mit Aufträgen des Herzogs Magnus von Schweden zum Zar Johann demSchrecklichen (Iwan Wassiliewitsch).

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Tönnies 1560 als Bevollmächtigter der Tochterdes Detlof von Drolshagen zugegen war, als sich Detlofs Erben gütlich in dessen Nach-lass theilten, und dass er am 12. Juli 1573 in derselben Angelegenheit noch nachträglicheiner Gerichtsverhandlung beiwohnte.

Er war vermählt mit Anna Margarethe von Düker, Tochter des Landraths Fried-rich Eberhard von Düker auf Kaw und Elisabeth Hinriksdotter von Taube aus Roy eil,welche noch 1586 als Wittwe lebte. Anna Margarethe war vordem mit Wolmar vonBrakel auf Modders in dessen zweiter Ehe verheirathet, aus welcher ein Sohn (Wolmar)entsprossen war, der kurz nach dem Tode seines Vaters in der Schlacht bei Lode gegendie Moskowiter fiel. Sie verglich sich infolgedessen mit ihrer aus Brakels erster Ehestammenden Stieftochter wegen dessen nachgelassenen Güter dergestalt, dass sie die-selben ihrer Stieftochter überliess und sich mit Kindespart abgefunden erklärte; späterkam jedoch Modders im Kirchspiel Katkull doch noch in den Besitz des Tönniesvon Wrangel.

Als sich am 28. September 1561 die Gebrüder Heinrich und Eduard von Dükermit ihrem Bruder Otto in das väterliche Erbe theilten, waren Tönnies von Wrangelals Verwandter und Johann Panikkule als Unterhändler zugegen.

Tönnies von Wrangel starb im Jahre 1583; im darauffolgenden Jahre quittirtseine Wittwe zu Reval am 24. Juni dem Jacob von Ermes zu Ottenküll über die Ent-richtung einer von dessen Vater Reinhold von Ermes herrührenden Schuld von 500 Markrigisch. 1 )

Im Jahre 1585 begann für sie eine Streitsache mit Johann von Hastfer. Siehatte vor Gericht den Hof Kaw zum Ankauf gestellt mit der Aufforderung, dass wennjemand mehr bieten wolle als sie, er sich melden möchte. Ferner liess sie bekannt machen,dass wenn jemand eine Zeit zur Besprechung. wünsche, sie solche bestimmen würde. Eserschien infolgedessen Johann von Hastfer von Kattentack, meldete seine gerechten An-sprüche an und erbat eine Jahresfrist, welche ihm auch vom Statthalter und den anderenBehörden am 25. Juni gewährt ward. 1586 am Tage Johannis Baptistae (9. Juli) kamdiese Sache vor dem anwesenden königlichen Statthalter und den Räthen zur Verhandlung.

Die Beklagte zeigte ein von Otto von Düker, ihrem Bruder, im Jahre 1573 ge-machtes Testament, vor, worin dieser seinem Schwager Tönnies von Wrangel den Hofund die Güter Kaw im Kirchspiel Kasch in Harrien legirt und giebt. Das Testamentselbst war allen Formen und Rechten gemäss aufgesetzt und noch niemals angefochtenworden, so dass das Obergericht keine Einwendungen fand und die Beklagte als recht-mässige Besitzerin der Güter und des Hofes Kaw anerkannte.

!) von Toll, Briefl. ad dattnn 24. Juni 1D84, Nr. 65, pag. 72.

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