Druckschrift 
1 (1887)
Seite
449
Einzelbild herunterladen
 

— 449 —

Im Januar 1684 führt Bernd Johann die Matter zwischen den Flügeln, sowieim Wappenschilde. Auch hier sind die drei Buchstaben B. J. W. zu sehen, wobei J. überder Mauer zwischen den Flügeln steht.

Sonach ist Bernd Johann der erste, der das Lagenasche Wappen, das heisstdie Mauer zwischen den Flügeln, führt, was seine Nachkommen beibehielten.

Ebenso schrieb sich Bernd Johann von Wrangeil bald mit einem 1, bald mit„11". Auch die letztere Schreibweise behielten seine Nachkommen bei.

Nach dem Tode des Kapitäns Bernd Johann von Wrangeil verglichen sich dieErben am 4. Januar 1693 auf dem Hofe zu Lagena wegen des Nachlasses. Zugegenwaren nur die Wittwe, der älteste Sohn Bernhard Reinhold (8) und die einzige noch un-verheiratliete Tochter Sophie Elisabeth (7). Der jüngste Sohn Otto Dietrich (10) befandsich im Auslande und Heinrich Wilhelm (9) stand bei der Garde. Bei der Erbtheilungerhielt Bernhard Reinhold Lagena, welches fünfzig Haken umfasste, von denen jederauf 200 Reichsthaler geschätzt wurde, er musste aber 3598 Reichsthaler Schulden derEltern tilgen.

Die Mutter und Schwester erhielten gewisse Alimente aus der Hoflage Alt-Waiwara und Gross-Waiwara und den beiden Krügen zu Mustajöggi und Waiwara.Den Rest von den 10 000 Reichsthalern theilten sich die Brüder. Ferner erhielt dieMutter noch 475 Reichsthaler, welche die Krone für das eine Haus in Narwa „zu dempersianischen Stupel" noch nicht entrichtet, zu ihrer Disposition, während 800 Reichs-thaler, die noch auf dem andern Hause in Narwa standen, nach der Mutter Tode unterdie Geschwister zu theilen waren.

Für den Fall, dass der jüngste abwesende Bruder etwa das Gut Lagena in Besitzzu nehmen wünschte, sollte ihm dieses mit denselben Verpflichtungen, wie sie dem ältestenauferlegt, gewährt werden.

9. Heinrich Wilhelm von Wrangell,

Sohn von Bernd Johann (5), war 1693 schwedischer Lieutenant der Garde und starbunverheirathet.

10. Otto Dietrich von Wrangell,

Sohn von Bernd Johann (5), war schwedischer Hauptmann und bewohnte das Gut Toickfer,von welchem er aber nicht Erbherr, sondern nur entweder Pfandherr oder Pächter war,da es der Familie Maydel gehörte.

Ausgang des siebzehnten Jahrhunderts wurde er von einigen toickferischen sowiefremden erkauften Bauern an einem finsteren Abend vor der Pforte des Hofes mörderischangefallen und exiitt dabei den Tod. Das damalige Hofgericht bestrafte diese Frevel-tliat dergestalt, dass einige von den Mördern mit glühenden Zangen gezwickt und mit demRade von oben ab zerstossen, ihre Körper aber aufs Rad geflochten und an verschiedenenLandstrassen zu einem Schreckmal aufgesteckt, andere wieder zu beständiger Kronarbeitverdammt wurden. Diejenigen aber, welche von dieser Mordthat nur einige Nachrichtgehabt und nicht Anzeige gemacht hatten, wurden mit harter Ruthenstrafe gezüchtigt;