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1 (1887)
Seite
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wegen seines Dorfes Merreküll und des Hofes Kullerküll (zu Narwa gehörig) im Kirch-spiel Waiwara führte; Bernhard Johann von Wrangeil spricht in der Citation anden Rath von Narwa, die er im Januar 1684 erlässt, nicht nur von seinem Hofe„Addinal", sondern auch in den Satzschriften von Addinal als von seinem Gute.

Das Gut Addinal hatte Bernd Johann mit über 7500 Reichsthalern gekauft,davon waren 6000 eigenes väterliches, 1500 von seiner Ehegattin eingebrachtes, der Restanderweit aufgenommenes Geld; er hätte das Gut nicht verkauft, wenn er, gemäss desköniglichen Urtheils, welches bei der Conferenz vorgezeigt werden konnte, von den Wredebei Zeiten befriedigt worden wäre. Wegen dieser Versäumniss hatte der Kläger an3000 Loth versetztes Silber eine Zeit lang zu verzinsen gehabt, bis er im stände war,es wieder einzulösen, auch musste er wegen Verbleib desselben viele Nachfragen halten,wodurch ihm abermals viele Unkosten erwuchsen. l )

Am 7. März 1688 begann Bernhard Johann von Wrang eil gegen den OberstJoachim von Cronemann einen Prozess, wobei es sich um ein von Wrangeil beanspruchtesNälierkaufsrecht „am Gute Wasahof" handelt, von Wrangeil sagt nämlich: er habemit den Wrangellschen Erben wegen des Gutes Wasahof auf 8000 Reichsthaler inHandel gestanden, um das Gut erblich an sich zu bringen, zumal er wegen der KroneSchuld, die er richtig bezahlt, 14y 4 Haken Landes im wirklichen Besitz hatte und iiber-dem ein Verwandter vom Besitzer dieses Gutes war. Bevor jedoch die Kaufs- respectiveVerkaufs-Urkunde aufgesetzt und unterschrieben worden, kam Cronemann durch ein Gebotvon 10 000 Reichsthalern dazwischen. Infolge dessen verlangte von Wrangeil die Rück-gabe des Gutes Wasahof und Vergütung der Einnahme desselben. Cronemann will sichnur darauf verstehen, dass von Wrangeil ihm das Gut abkauft und kein jus gentiumdes letzteren an dem Gute erkennen. In seiner Replik hebt von Wrang eil hervor, dasser, wie schon eben angegeben, des einen Miterben, des verstorbenen Freiherrn AdolfJohann von Wrangel in Wasahof gehabte Erbportion an sich erhandelt und dadurchdas jus congrui erlangt habe. In der Duplik (prod. am 6. März 1690) fusst Cronemannauf den rechtmässigen Handel mit den von Wrangellschen Erben und sagt, dass BerndJohann von Wrang eil wegen Geldmangels zur Zeit des Kaufes von Wasahof seinaltes adliges Gut Addila (Addinal?) verkauft habe. Die nachfolgenden Satzschriften,Suppliken und Memorialen werden aber nicht mehr von Bernd Johann von Wrangeil.sondern von Rittmeister Bernd Reinhold von Wrangeil „im Namen sämmtlicher Erben"eingereicht, und im Urtheil vom 21. März 1692 werden die Kläger vollkommen abgewiesen,ohne dass das Gericht auf eine Untersuchung des angeblichen Näherrechts eingeht.

Wegen einer anderen Erbportion an Wasahof, die dem Johann Moritz vonWrangel (VI 7) zugefallen war, führte Bernd Johann im Namen und Vollmacht der„Wasahofsclien Erben" als Ankläger einen Prozess gegen die Wittwe des Zitfeld-Buchau,der mit dem Generallieutenant Johann Moritz von Wrangel einen Pfand- und Ar-rende-Contract wegen Wasahof abgeschlossen hatte. Wir finden Bernd Johann in dieserAngelegenheit am 9. April 1680 in Narwa, am 21. August 1684 in Stockholm, von wo

i) Oberlandgericlit Reval, Convolut 272 Nr. 5.