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1 (1887)
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Nach vielen Weitläufigkeiten und Mühewaltungen brachte Hermann von Wrangelles doch dahin, dass er den Prozess 1662 nicht allein in erster Instanz gewann, sondernsogar 1664 die völlige Confirmation der Königin erhielt des Inhalts,dass dem FreiherrnHermann von Wrangell, als dem Erben der Dorothea von Wrangel, verehelichtenGräfin Löwenhaupt, es frei stehen solle, die tolsburgsche Erbschaft sofort anzutretenund in Besitz zu nehmen".

Inzwischen hatte aber kurz vor ihrem Tode Frau Gertrud von Kiesebieter mitVorwissen und Consens ihres Ehemannes ein ordentliches Testament aufgerichtet, Hermannvon Wrangell als ihrengeliebten erkorenen Sohn" adoptirt und ihn als ihren ein-zigen und wahren Universalerben eingesetzt. Somit war das Gut Tolsburg erb- undeigenthümlich an Hermann von Wrangel übergegangen.

Später verglich sich Hermann von Wrangell mit den schwedischen Erbenden Posseschen und Löwenhauptschen vollständig, kaufte den anderen Theil des GutesTolsburg für 3000 Reichsthaler, ausgenommen von 1000 Reichsthalern, welche wegenAbtragung der gehobenen Fruchtuiessung zugelegt waren, baar ab, so dass FreiherrHermann von Wrangell das Gut Tolsburg mit vollem Titel und Recht nunmehr alssein Erb- und Eigenthum ansehen konnte.

Im Jahre 1679, als Hermann bereits verstorben war. strengten zwar Margaretheund Gertrud von Wrangel nochmals einen Prozess wegen Tolsburg, Selckis und Nöm-kiill gegen die Erben Hermanns an, wurden aber mit ihrer Klage abgewiesen.

Am 10. Juli 1668 verkaufte er zu seinem und der Seinigen Nutzen an Hansvon Wrangel zu Waschel (XVII 4) das Gesinde und die Mühle zu Pörne an denwaschelschen Grenzen und im Kirchspiel Maholrn gelegen,wie er und die tolsburgschenBrben es von jeher besessen für 400 Reichsthaler in specie".

Am 9. Januar 1674 wurde zu Stockholm ein Transakt wegen Braklemois undSadjärwo zwischen Oberstlieutenant Hermann von Wrangell zu Ellistfer und demKapitänlieutenant Gustav Bernd von Wrangel zu Kaiofer und Walket für sich undseine Brüder abgeschlossen. Nach demselben behielt Hermann obige Güter.

Kurz vor der Reise des Oberstlieutenants Hermann von Wrangell nach Stock-holm im März 1674 überreichte er dem Fromhold Jürgen von Wrangel (XVII 8)eine Specifikation über die Erb- und Landbauern von seinem Erbgut Jerwakant, welchesFromhold Jiirgen'von Wrangel von ihm gekauft hatte, um die sichere Einführungdurch einen mannrichterlichen Auftrag auszuführen.

Bei Uebernahme des Gutes ergab es sich aber, dass nicht so viel Land- und Erb-bauern vorhanden, als verkauft, und auch nicht mit den Nachbarn die Grenzen richtigwaren. Fromhold Jürgen von Wrangel erwartete daher die Rückkehr des Hermannvon Wrangell, um die mannrichterliche Uebergabe zu erlangen; auch legte er unterdem 3. April 1674 Verwahrung beim General-Gouverneur ein, und da bis 1677 Her-mann von Wrangell immer bettlägerig gewesen und inzwischen verstorben, so pro-testirte Fromhold Jürgen von Wrangel wegen des unrichtigen Verkaufs am 23. März1677 gegen die nachgelassenen Söhne und Erben des Hermann von Wrangell und