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und Petrowo, die nocli jetzt im Peterhofsclien Kreise, Am t Woronowo, existiren. Seitdieser Zeit ist die Familie immer in dieser Gegend besitzlich geblieben und die einzige,die noch aus der Schwedenzeit im St. Petersburger Gouvernement existirt.
Am 16. November 1644 theilten sich die Vettern: Hermann von Wrangel,Jürgens Sohn von Walket, und Hermann r r on Wrangeil zu Jerwakant in die GüterEllistfer und Kaiofer, wonach letzterer Ellistfer bekam und 1648 von der KöniginChristina bestätigt erhielt. r )
Wegen seiner Güter hatte Hermann viele Weitläufigkeiten und Prozesse zu be-stehen; es seien liier nur die wichtigsten Streitigkeiten hervorgehoben.
Am 5. Juni 1645 wurde vom Manngericht über eine Streitigkeit des Oberstlieute-nants Evert von Taube gegen Hermann von Wrang eil zn Jerwakant wegen einesin Tarrasowo belegenen Heuschlages der Güter Odenkott und Jerwakant zum Nachtheildes Hermann von Wrangeil, der „nichts Beständiges" beweisen konnte, entschieden.
Am 11. Juli 1647 erhielt er einen Hausplatz auf dem Dom zu Reval.
Nachdem Hans von Wrangel (IH 34) seiner Gattin Helewy geborene von Posse dasganze Gut Tolsburg nebst Zubehör, welches er laut der am 23. April 1625 von König Adolferhaltenen Donation als eine Morgengabe zu verkaufen, zu verpfänden und zu vertauschenberechtigt war, als Morgengabe zugesprochen hatte, massten sich nach seinem Todedie Freunde und Verwandten seiner Gattin das Gut an, bis endlich der FreiherrHermann von "Wrangel 1, theils durch Rechtsprozesse, theils durch gütlichen Vergleichdas Gut Tolsburg wieder an sich brachte. Da Hans von Riesebieter den seinerEhefrau Gertrud, geborenen von Wrangeil, erblich angehörenden halben Theil desGutes Tolsburg Alters und Schwachheit halber in Person anzusprechen und einzunehmennicht vermochte, setzte er 1660 den Oberstlieutenant und Freiherrn Hermannvon Wrangeil zum Erben ein mit dem Beding, diese Erbschaft gegen den Grafen CarlMoritz von Löwenhaupt (Reichsrath und Feldmarschall) gerichtlich zu suchen und an-zutreten, und von dem Erlös derselben dem Hans von Riesebieter und dessen EhefrauZeit ihres Lebens jährlich 100 Thaler zu verabfolgen. Dagegen sollte dem Hermannvon Wrangeil die Restitution der Unkosten und des Ungemachs wider die Miterbenvorbehalten bleiben, im übrigen aber che freie Disposition über die Erbschaft ohne irgendjemandes Einmischungen und Behinderungen behalten. Endlich war dem Freiherrn Her-mann von Wrangeil noch aufgegeben worden, alle durch den Prozess mit dem GrafenLöwenhaupt entstehenden grossen Reisekosten, Gerichtsausgaben und alle Mühewal-tungen auf sich zu nehmen.
Freiherr Hermann von Wrangeil strengte denn auch einen Prozess gegenden Grafen Löwenhaupt an, was ihn nöthigte, im Herbst drei beschwerliche, mit vielerLeibes- und Lebensgefahr verbundene Reisen in das Reich zu unternehmen, wodurchseine Gesundheit sehr litt, abgesehen davon, dass er dabei einige tausend Reichsthalermehr opferte, als ihm die Erbschaft einbrachte. Die letzte Reise kostete ihm allein 3000Reichsthaler.
1) Briefl. Ellistfer.