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waren schon länger als ein Jahrhundert ausserhalb der Familie von Rohr gewesen undbereits vor 74 Jahren einem Herrn von Barnewitz verliehen worden. Erst nach dem Todedes Schwiegervaters Georg Gustavs meldeten sich die von Rohr. Die herzoglich mecklen-burgische Lehnkammer belehnte aber von Wrangel mit diesen Gütern, wodurch dieLehnansprüche der von Rohr hinfällig wurden.
Als nun 1765 Freiherr von Wrangel die Absicht hatte, diese Güter seinenBauern zu verkaufen, ergingen 1765 dieserhalb öffentliche Lehn-Parlamente.
Major David Ludwig von Rohr hielt auf dem Termin seine Lehnsansprücheaufrecht, von Wrangel provocirte ihn zu deren Beibringung; von Rohr befolgte aberkeine Befehle, suchte eine Frist über die andere, erhielt solche viermal und so vergingenneun Monate, ehe er seine Revocationsklage einbrachte. Es erfolgte aber ein abschlägigesDecret, welches in Rechtskraft trat. Am 14. Januar 1769 ward in Wetzlar beim Reichs-Kammergericht die Sache zu Gunsten von Wrangeis entschieden.
De dato Schwerin den 16. Juli 1765 verpfändete und verschrieb Oberst Freiherrvon Wrangel der herzoglich mecklenburgischen Lehnkammer überhaupt alle seine be-weglichen und unbeweglichen Güter, insbesondere aber die aus den verkauften GüternNetzeband, Doversee und Grünberg ihm noch rückständigen Kaufgelder sub pactoexecutivo, wie solches den Rechten nach aufs bündigste geschehen konnte und mochte.Er verbürgte sich ferner, dass er die Kaufgelder nach dem Kaufcontract über 40 000 KlafterHolz, welchen er mit dem preussischen Kammerrath Garbe und den Hausleuten zu Netze-band als Käufer der Güter Netzeband, Doversee, Grünberg am 6. Februar 1765abgeschlossen, sobald die Käufer nicht die Bedingungen halten sollten, nicht an Ausländer,die der Lehnkammer nicht gefallen, bringen wolle.
Am 25. Juni 1770 verkaufte er die genannten drei Lehngüter an den General-major Hans Christoph von Königsmarck auf Kötzlin, worüber am 16. Juli 1770 zu Schwerinder Consens und die Konfirmation ertheilt ward. Diese Güter liegen im Amt Wredenhagen;das Kaufgeld für dieselben und für das Vieh betrug 97 000 Reichsthaler „Alt-Geld". Frei-herr von Wrangel erhielt noch ausserdem 3000 Reichsthaler „Alt-Geld", und es bestandferner die Bedingung, dass der Käufer bei der Uebergabe 86 000 Thaler haar zahlen und14 000 Thaler auf Zins geben sollte.
Der Gemahlin des genannten von Königsmarck, geborene von Saldern, und derenSchwester, dem Fräulein von Saldern, gehörten von ihren Eltern her das in der Priegnitzgelegene Antheilgut Gaarz als Allodialgut. Weil die Baulichkeiten nun sehr herunter-gekommen, beabsichtigten sie es theilungshalber zu verkaufen und ging der General vonWrangel am 24. Juli 1770 auf Ankauf desselben für 18 000 Thaler ein. Unter dem18. November 1774 kaufte er noch vom Stiftshauptmann Joachim Detlof von Winterfelddessen Antheilgut in Gaarz für 8000 Thaler.
Die Generalin von Königsmarck zog 1770 nach Netzebaud, wo sie in einigenJahren Wittwe wurde. Ihr gefiel aber der Aufenthalt im Mecklenburgischen nicht, wes-halb sie nach der Kurmark und namentlich nach ihrem Erbgute Gaarz zurückzukehrenwünschte. Sie setzte sich dieserhalb mit dem Generallieutenant und Domherrn Freiherrnvon Wrangel in Verbindung und kam mit demselben daliin überein, dass dieser ihr
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