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Staclt Lüneburg, 1 ) von wo aus er jedoch wieder nach Lübeck zurückgeht. Hier ist ergestorben und „mit christ-adligen Ceremonien" beigesetzt worden. 2 )
Helmuth war mit Elisabeth von Holsten (Holstein) vermählt, welche einen Prozessgegen Catharina von Ahlefelclt, die G-emahlin des Christoffel Otto von Soldtwedei'. führte.Letztere hatte sich von Helmuths Frau im Jahre 1620 hundert Gulden und später nochmehr geborgt, wofür sie niemals Zinsen gezahlt hatte. Nachdem vielfache Erinnerungenerfolglos gewesen, leugnete die Soldtwedei zuletzt die Schuld, so dass sich bei dem aufden 18. März anberaumten Verhandlungstermin ein Zeugenverhör nöthig machte. 3 )
Sie hatten einen Sohn Helm (41) und wahrscheinlich noch Otto Heinrich (40).
40. Otto Heinrich von Wrangel,
wahrscheinlich ein Sohn von Helmuth (26). Er war der Neffe von David von Mandelsloheauf Neuen Hause, in dessen Stammbuch er sich folgendermassen eintrug:
Anno 1613vide set cui vide 4 )
Tandem bona causa triumphal
Dies habe ich Otto Heinrich Wrangeil, dem edlen und ehrenvesten D. vonMandelslohe, meinem lieben Ohm zu brüderlicher Gedächtnisse geschrieben, auf NeuenHause schreiben wollen den 1. November.
41. Helm (Willielm, Heimhold, Helmold) von Wrangel.
Ueber seine Abstammung sind die Meinungen noch schwankend. Gauken behauptet,dass er zur livländiscken Branche gehöre, während Boeder wiederum annimmt, dass erweder mit den Schweden noch mit den Livländern dieses Namens irgendwie verwandtsei, sondern aus Deutschland stamme. Als Beweisgrund führt er an, dass HelmsBegräbnissort Anlass zu der Vermutliung gebe, er sei ein Mecklenburger gewesen.
Sodann findet sich unter dem vom Archivar Dr. Russwurm zu einer Geschichte derFamilie von Wrangel gesammelten Material eine Notiz, nach welcher Helm vonWrangel, der Tolle (galne) genannt, in der Abwesenheit Torstensons (1644) das Com-mando in Holstein gehabt und mit seines Bruders, des General-Admirals (VI 6), Hilfedie Insel Femern, welche am 13. Juli 1644 die Königin Christine besetzen liess, wieder er-obert haben soll. Dass sich bezüglich der hier angegebenen verwandtschaftlichen Verhält-nisse ein Irrthum eingeschlichen hat, ist sofort einleuchtend, wenn man berücksichtigt, dassder Stiefbruder des General-Admirals, Heinrich Wilhelm (VI 9), dessen Identität mitHelm einzig und allein in Frage kommen könnte, aus der dritten, erst 1636 eingegange-nen Ehe seines Vaters stammt, während doch Helm nach seinem Denkmal schon 1599geboren war.
Nach Auffindung der bei Helms Leichenfeier gehaltenen Predigt, 5 ) deren histo-rische Angaben anzuzweifeln wir keine Veranlassung haben, können wir uns nur der
1) Gell. Staate-Archiv in Schwerin.
2) Leichenpredigt des Sohnes von ihm, des schwedischen General Helm von Wrangel.
3 ) Geh. Staats-Arcliiv in Schwerin.
4 ) Der Wahlspruch heisst eigentlich: Tide, sed cui vide.
5 ) Leichenpredigt, gehalten von Herzberg in Wismar, 4°, Universitäts-Bibliothek in Rostock, 1648.