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1 (1887)
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Li Anerkennung dessen, sowie mit Rücksicht darauf, dass Heinrichs Güter nurdrei Meilen von seinem Hause entfernt lagen, wurden ihm dieselben bei der Güterreductiongelassen, jedoch musste er sich verpflichten, künftig die königliche Confirmation einzuholen. 1 )

Heinrich war 1590 bereits verstorben, denn am 14. Juli dieses Jahres fand einVereinbarungsversuch in den Grenztreitigkeiten statt, welche zwischen seiner Wittweund der Wittwe 2 ) des Fabian von Ungern wegen Eichenangern und Schwänz-le tten :i ) ausgebrochen und zu deren Schlichtung Dietrich Aderkas, 4 ) Wilhelm Orries, 5 )Jürgen von Ungern, Freiherr zu Piirkiü, Heinrich Dönhoff, Heinrich von Ungern zuSalisburg und Fromholt von Ungern das Schiedsrichteramt übernommen hatten. Derselige Fabian von Ungern hatte nämlich bei dem Kaufe des Dorfes Schwarzletten mitdem seligen Heinrich von Wrangel die Grenzen nicht vollständig bestimmt, sondern sichvorbehalten, seiner Zeit in allem Richtigkeit zu machen.Wenn dies nicht geschehen,"heisst es im Kaufbriefe,sollen die Erben Heinrich von Wrangeis vier Haken Land er-halten, die übrigen Ländereien aber den Erben des seligen Fabian von Ungern nach Eichen-angern zufallen." Da nun wegen der Kriegsunruhen die Grenzregulirung nicht hatte vorge-nommen werden können, bat Ungerns AVittwe die Schiedsrichter möchten der Billigkeitgemäss die Grenze bestimmen und eine Einigung zwischen ihren Erben und der AVittwevon Wrangel herbeizuführen suchen. Dies haben die Schiedsrichter denn auch versuchtund die AVittwe von Wrangel in Gegenwart von Zeugen 0 ) gefragt, ob sie die von ihremseligen Ehemann getroffenen Vereinbarungen auch für sich als bindend erachten wolle. Sieaber erklärte, sie kenne den Handel nicht, 7 ) und könne daher nicht einwilligen. Auchblieb sie bei ihrer Weigerung, nachdem ihr der Kaufbrief vorgelesen war, von welchem siesich eine Copie ansbat. Fabians Wittwe bat, dass man ihren Wunsch, eine Einigungherbeizuführen, verzeichnen möge und erklärte, dass sie sich wegen der geschehenen undnoch drohenden Gewalt rechtlich verwahre, wenn der edle Gothart Rehbinder wiederum,wie bisher geschehen, mehr als die ihm zustehenden vier Haken sich anmasse und ihrEindrang thue. Dieser Abschied ist im Beisein der Zeugen beider Parten unterschriebenund untersiegelt zu Eichenangern, den 14. Juli 1590.

Heinrich war zweimal verheirathet und zwar a) mit Anna, Tochter des LandrathsRobrecht von Taube aus Neygendorf in Harrien und der Hedwig von Drolshagen; b) mitDorte (Dorothea) von AVesseler, AVittwe des Bertram von Orgiss auf Eichenangern undSarnow (Wrangelshof). Aus der ersten Ehe stammten Reinliold (61) und Heinrich (62).

62. Heinrich von Wrangel,

Sohn von Heinrich (55), besass Sarnow und Annickfer. Als die Landschaft sich be-schwerte, dass es ihr fast zu schwer fallen wolle, sämmtliche so oft wiederkehrende

r ) Titular-Bucli, Areli. Kuckers p. 82.

*) Gertrud a'ou dem AVolde.

S) Wahrscheinlich ein zu Eichenangern gehörendes Landstuck.

4) ]). Aderkas von Kadfer Avar vermählt mit Godele von Ungern, Jürgens IV. Tochter.

r ») In der Umschrift: Willem Orges; ihm gehörte Orgislioff oder Idel (Hagem. I. 14U).

c») Die Zeugen waren ausser den Obgenannten: Wilhelm von Lantzberg, Hennann Hering. Frantz Schade, Philipp Orries,Christoph Grost, Merten AVessel und sei. Heinrich von Wrang eis Erbe Bertram von Wrangel.

7) Sie hätte die Tage ihres lebendes nichtes davon gehört. Erst am 7. Januar (Nr. St.) 1597 wurde die Sache allendlich ver-liehen. (von Ung.-Sternb. Urk. 455 p. 475: Brief. Salisburg.)