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1 (1887)
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Nach diesen nothwendigen Ausscheidungen bleiben nur drei Erhebungen in denFreiherrnstand übrig, die das hier in Rede stehende Geschlecht Wrangel betreffen undwelche wir chronologisch hier folgen lassen:

Erstens wurden im Jahre 1653 in den schwedischen Freiherrnstand erhobenund im Jahre 1664 introducirt die beiden Seitenverwandten: Hans Wrangel, esthländischerLandrath, Erbherr auf Allo, Lude, Fellin und Kymenegärd, ein Enkel des HermannWrang eil von Tolsburg, Ellistfer und Allo und der Alheit Uexküll von Riesenberg(VI 1); ferner Hermann Wrangeil, Erbherr auf Ellistfer, Sadjerw, Warrol, Rösthofund Schloss Lude in Livland, Jerwakant, Nömküll, Selks und Tolsburg in Esthland,Wisok mit Rostowa, Petrowa, Grabowa und Flarewitz in Ingermanland, ein Urenkeldesselben Ahnherrn. (Tab. VIII 1.) Sie sollten sich schreiben:Freiherrn zu Luden-hoff".. 1 ) Nachstehende Uebersicht möge zur Erläuterung dienen:

Tabelle III 15. Hermann Wrangel. Gemahlin Adelhaid Uexküll.

III 21. Hermann der Aeltere,Feldmarschall zu Elstfer.Gemahlin Wilmuth Aurep.

III 37. Hermann.Gemahlin Gertrud vonTiesenhausen.

III 47. Hermann, Ritt-meister, 8. October 1653Freiherr zu Ludenhoff.Gemahlin Anna Dorotheavon Tiesenhausen, Erbinvon Ludenhoff.

III 25. Hans. Gemahlin Barbara Anrep.Tabelle VI 1.

VI 2. Hermann, Feldmarschall.

VI 5. Hans, Oberst vonAllo, Kymenegärd, Landrathin Esthland, 8. October 1653Freiherr zu Ludenhoff.

VI 6. Carl GustavGraf von Salmis.

Die Söhne zweiter unddritter Ehe (VI 712)Freiherren zu Linde-berg.

VI 16. Ebba Barbara,Gemahl OberstlieutnantCarl von Tiesenhausen.

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I

Anna Dorothea von Tiesen-hausen, Erbin vonLudenhoff.

Das greiherrliche Geschlecht Wrangeil zu Ludenhoff, welches im Jahre 1664unter Nr. 55 unter die Freiherren des schwedischen Ritterhauses introducirt wurde,starb in Schweden mit dem Freiherrn Gabriel Adolph Wrangeil aus.

Im Jahre 1661 entstand ein Streit zwischen dem Oberstlieutenant BaronHermann Wrangeil (Tab. VIII 1) und dem schwedischen Reichs - Admiral GrafCarl Gustav Wrangeil (Tab. VI 6) als Verklagten wegen der FreiherrnschaftLudenhoff und deren Titel in Schweden. Solcher ward unter dem 6. December 1661dahin entschieden, dass dem Oberstlieutenant Baron Hermann Wrang eil die Freiherrn-schaft Ludenhoff zukomme und selbiger hierin des Freiherrntitels unbehindertsei und zwar ganz nach den Bedingungen und Conditionen, wie solche durch die KöniginChristine in ihrem Briefe vom 8. October 1653 gegeben worden.

i) Gadebuscli, a. a. 0. § 2;. Wrangeil, Darstellung; Hupe], a. a. 0. pag. 3-18 ff.