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1 (1887)
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"W enn wir auch eine andere "i erzweigung in den folgenden Stammtafeln angeben,und zwar wie sich solche von dem älteren Stamme nach und nach getrennt, und dieseStammtafeln mit Nr. I bis XX nummeriren, so haben wir doch bei jeder Tafel nochBuchstaben hinzugefügt, wie sie früher angenommen worden sind und bisher in denMatrikeln gebraucht wurden.

Den in Abtheilung I enthaltenen Nachrichten über das Herkommen und denAdel des Geschlechts von W ränge 1 ist noch hinzuzufügen, wann die verschiedenenZweige des unter Nr. 41 und 42 der livländischen Adelsmatrikel einverleibten freiherr-lichen Geschlechts zu ihrer freiherrlichen Würde gelangt sind. Jedoch ist zuvörderst zu be-merken, dass nicht alle von Hupel 1 ) und Gadebusch 2 ) aufgeführten Baronisirungen hier-her gehören.

Von diesen Standeserhebungen wurden in Schweden

Von den freiherrlichen Linien gehört diejenige in die livländische Matrikel, 3 )welche mit Hermann, Hermanns Sohn, von Wrangel auf Ellistfer beginnt und in denspäteren Stammtafeln ad Tab. VEH 1 mitBaron" bezeichnet ist.

Endlich ist noch Fabian von Wrangel aus dem Hause Jensei zuerwähnen, welcher den 6. Januar 1709 vom Könige Karl in. von Spanien, nach-herigem Kaiser Karl VI.,- in den spanischen Grafenstand erhoben worden. (Tab.XVm 42.)

Von den bei Gadebusch 4 ) und auch bei Hupel 5 ) erwähnten Erhebungen in denFreiherrnstand ist, wie uns Moritz von Wrangeil in seinen hinterlassenenDar-stellungen" auseinander setzt, die des Anton Johann Wrangeil vom Jahre 1747 fort-zulassen. Diesen finden wir hier dem esthländischen Geschlecht Wrang eil aus demHause Jesse zugetheilt, von welchem jedoch zur livländischen Adelsmatrikel nur ein nochdazu nicht freiherrlicher Zweig unter Nr. 346 (seit 1818) gehört, der in gar keinem nach-weislichen Zusammenhang mit dem unter Nr. 41 und 42 immatriculirten freiherrlichenGeschlecht steht.

Ausserdem erwähnt Hupel noch zwei Baronisirungen, welche nach der obenerwähntenDarstellung" gleichfalls nicht hierher gehören und zwar: als erste die derbeiden Brüder Friedrich Ulrich und des Andreas Keinhold Wrangeil vom Jahre1776, welche aber ebenfalls als zu einem in Livland nicht immatriculirten Zweig desesthländischen Geschlechts aus dem Hause Jesse gehörig erwähnt werden; ferner alszweite die eines Johann Wilhelm Wrangeil vom Jahre 1765, welcher weder zu demGeschlecht Nr. 346 noch zu dem Geschlecht Nr. 41 und 42 gehört. Wenigstens ist dergenealogische Zusammenhang mit einem dieser beiden Geschlechter nicht nachweislich.

1) Hupel. N. M. Stück 15, 16, 17.

2) Gadebusch, Geschichte des livländ. Adels I 3, Hauptstück 36.

3) Kehbinder, Matrikel; Livländische Adelsmatrikel.

4) a. a. 0. § 2.

5) a. a. 0. p. 353.

naturalisirt

in den Freiherrnstand erhobenin den Grafenstand erhoben

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