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Die Geschichte der Familie Wessel
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gericht Amts Blankenberg anstand genommen hat, das ver-einbarte quantum ihm Hrn. Verkäufer selbst auszalen zulaßen, sogar solches von Hrn. Ankäufer ohne seine, des Hrn.Verkäufers Einwilligung beym Gerichte deponirt, und demäußerlichen Vernehmen nach Kentbar soll angelegt wordenseyn, unter dem Vorwand, daß nach Bergischen Rechten beyaufgehißter Ehe auf die Kinder auch sogar das Eigentum dervom leztlebenden Ehegatten eingebrachten Güter verfalle,und diesem das Bcfüguiß, solche zu veräußeren, nicht mehrzustehe, indeßen der Hr. Verkäufer, als welchem die baareZalung der gelder zugesaget, von ihm auf andere art aberin den Verkauf keines weegs eingewilliget worden war, ohnean ihn erfolgen wollende baare Erlegung des Kaufschillingsan sotanen Kontrakt nicht gebunden zu seyn glaubet, unddaher mit dem Hrn. Ankäufer wirklich in einen Rechtsstreitbeym Gerichte zu Hennef verwickelt ist;

So hat Jedennoch oftgem. Hr. Hof K. Rath für dien-samer befunden, seine unter dem hohen Weltlichen gerichtedahier zu Bonn gelegene immobilargüter zu Sicherheit seinerunterjährigen Kinder, und mit begnelmiigung des über diesegerichtlich gestellten Vormunds, Hrn. Prokuratorn Krauß fürden Ertrag von drey Tausend Rthlr. Spees. dazustellen undad quoscunque juris realis et praeferentiae Effectus gericht-lich inscribiren zu laßen, dergestalten, daß seine Kinder fürdie nämliche vom Verkauf des Birlinghover Guts und ausdem Bergischen zu ziehende Summe an den dasigen güternjederzeit gesichert seyn und bleyben sollen, und wo dieseauf solche weise zu inscribirende immobilar Güter von ihmHrn Hof K.Rath Weßel selbst herkommen, mithin nach Erz-stiftisehen Rechten er darüber freye macht und ungebundeneHände hat, solche auch zu verkauften und zu verzehren sogarbefügt wäre, annebens durch Tilgung von dahiesigen im-mobilarschulden, welche ohnehin den Kindern selbst zu lastbleiben würden, derenselben Nutzen befördert wird als willter andureh das daliiesige hohe Weltliche Gericht gehorsamstersucht haben, nicht nur die vorangedeutete inscription zuverstatten, sondern auch das löbliche Gericht des BergischenAmts Blankenberg geziemend zu requirireu, daß selbiges inansehung solcher also für die Kinder gestellten Sicherheit,worauf mann sich beßer, als auf ein im Bergischen, oderauch sonsten anderßwo ausstehen mögendes Kapital zu ver-