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Kindern hinlängliche Sicherheit zu stellen, und dann derselbezu diesem Ende seine hier gelegene häuser und sämtlichesVermögen würklich verpfändet, und für ein hinlänglichesunterpfandt anzunehmen gebeten hat:
Als wird von Kurfürstl. hohen Weltlichen Gerichts wegensotane Verpfändung ad Prollum Contractuum hiermit accep-tirt, und für den obigen Ertrag von 3000 Rthlr. perieuloJudicii für hinlänglich erklärt, dafern aus denen bey er-wähntem Gerichte Amts Blaukenberg liegenden 3000 Rthlr.die hier gerichtlich versicherten Schulden getilget, und dieeingelößten Versicherungs-Scheine ad mortiflcanduui beige-bracht werden. Urkund Gerichtlichen Insiegels und ActuariiUnterschrift gegeben Bonn den 26ten Julius 1788.
folgt, was dieserhalb vorher übergeben worden :den 16 Junius 1788.
Fror. Krauß qua Curator Minorennium Wessel übergiebtgehorsame Vorstellung mit Anlag :
Wohlgeborne!
Hochedelgeborne!
Den in Original liiebeyliegenden Kontrakt als Vormundzu begnehmigen, finde ich keinen anstand, und ein solchesgemäß meinem Eid und Pflichten für meine Pflegbefohlenebesser gethan, als gelassen finde, mit Bitt:
Euer Wohl-und Hochedelgeb. nach inhalt und begehrendes Kontrakts das Rechtliche zu verfügen
Euer Wohl- und Hochedelgeb.gehorsamer
C. Krauß qua Curator derMinorennen Wessel.
Tenor Contractus.
Gleichwie der Hr. Hofkammer Rath Wilhelm RabanWeßel am 29ten März im jüngst hinterlegten Jahre 1787 denihme zugehörigen dritten Theil des freyadlichen Guts zuBirlinghoven dem Stadtköllnischen Herrn Raths-VerwandtenWekus für eine Summe von drey Tausend Rthlr., jeden zu80 Köllnische albus, in der absieht, um mit solchem Kauf-schilliug sichere, von seiner verlebten Frau Gemahline beystehender Ehe dahier zu Bonn gemachte immobilarschuldenzu tilgen, und sich von den an die gebrüder Juden Heymannzu zalende allzuschweren Zinnsen zu befreyen, zwar ver-kauftet, der Hr. Ankäufer jedoch sowohl, als das Preißliche