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sei. Gattin bei stehender Ehe gemachten Immobilarscliuldcnverwenden wolle, er auch anders nicht in den Verkauf ein-gewilligt haben würde, seien die Gelder beim Gei'iclit AmtsBlankenberg deponiert worden, unter dem Vorwande, dassnach Bergischem Recht bei aufgelöster Ehe auch sogar dasEigentum der vom letztlebenden Ehegatten eingebrachtenGüter auf die Kinder verfalle, so dass jenem nicht mehr dieBefugnis zustehe, diese zu veräussern. Er habe sich deshalban den Kontrakt für nicht mehr gebunden erachtet, und seidarüber mit dem Ankäufer in einen Rechtsstreit bei demGericht in Hennef verwickelt. Die beiden Häuser auf demMarkte zu Bonn, die er seinen Kindern zur Sicherheit habeinskribieren lassen, seien von dem städtischen Werkmeisterin fundo incl. Steinweg zu 7732 Rthlr. taxiert. 1 ) Das Gut inBirlinghoven ist augenscheinlich ein anderes, als das inDattenfeld, von dem oben die Rede war, und war von ihm,wie es scheint, in die Ehe eingebracht worden. Ueber denVerlauf des Prozesses und das Schicksal des Gutes habe ichweiter nichts erfahren können. Da aber der Vormund seinerKinder sich mit dem Verkauf und der angebotenen Sicherheiteinverstanden erklärte, die auf den Namen Kaufmann ein-getragenen Schulden auch am 28. März 1792 getilgt wurden 2 ),so dürfen wir annehmen, dass das Gericht zu Blankenbergschliesslich seinen Einspruch zurückgezogen hat.
Seitdem hören wir nichts mehr von Wilhelm Wessel;er muss bald darauf verstorben sein.
') Urkunde 35.*) Ebda.