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für das schwedische Volk. Die hier aufgenommenen Ehen sindalle Heiraten im Adel, also nicht Verheiratungen adliger Frauenmit Bürgerlichen. Die aufgeführten „bestehenden" Ehen sindfolglich auf beiden Seiten, für Männer und Frauen, dieselben.
Durchschnittsalter bei der Verheiratung.
Schwed. Adel
Schwed. Volk
Bestehende Ehen 1 )
Auf gelöste Ehen -)
( 1 884-
-1890)
Männer
Frauen
Männer
Frauen
Männer
Frauen
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Alle Ehen .
32,99
25,28
34,93
25.63
30,47
27,70
Erste Ehen
31,85
25,03
33,35
25,27
28,67
27,07
Wiederheiraten
45,48
34,35
46,35
34,92
45,67
40,87
Sowohl beim Vergleiche der Geschlechter untereinander,wie betreffs des Adels einer-, und des ganzen Volkes anderer-seits, treten uns durchgreifende und sehr charakteristische Unter-schiede entgegen. Der Altersunterschied zwischen Männern undFrauen des Adels ist sehr groß, 6—8 Jahre für die erste Ehe,i i für die Wiederheiraten. Dies ist eine bedeutend größereDifferenz als im schwedischen Volke, ja eine größere, als manmeines Wissens irgendwo anders, ausgenommen, wie wir untensehen werden, beim Adel Finnlands, beobachtet hat. Die Frauendieser Gesellschaftsklasse verheiraten sich demnach relativ früh,während die Männer erst spät in den Ehestand treten. Ver-gleichen wir dann die Verhältnisse im Adel mit den entspre-chenden im schwedischen Volke, so finden wir, außer bei denWiederheiraten, wo das Heiratsalter dasselbe ist, für die Männerin der kleinen Gruppe ein höheres, für die Frauen dagegenüberall ein niedrigeres Heiratsalter. Dies ist höchst charakte-ristisch; und besonders wenn man den Mann, der ja hierbei vor-zugsweise den aktiven Teil bildet, betrachtet, vollkommen typisch.Männer schreiten in der auserlesenen Masse durch-
1) Anzahl Ehen mit Altersangaben: 1976 seitens der Männer, 1972 seitens derFrauen. Hiervon die erste Ehe für den Mann 1810, für die Frau 1919: Wieder-heiraten für die Männer 166, Frauen 53.
2) Anzahl Ehen mit Altersangaben: für die Männer 1229-)- 170 Wiederheiraten,für die Frauen 1305-I-50 Wiederheiraten. Unter „aufgelösten Ehen" verstehen wirsolche, von denen bei der Zählung ('I. Januar 1895) Witwer oder Witwe lebte, sowiedie früheren Ehen derer, die mehr als einmal verheiratet waren.