Fünftes Kapitel.
Zivilstand und Ehelichkeit.
Der Zivilstand als statistische und soziale Eigenschaft.
Unter der etwas eigentümlichen Bezeichnung Zivilstand, etatcivil, versteht die Statistik das Verhältnis des Individuums zumInstitute der Ehe, oder näher bestimmt ob jemand unverheiratetoder verheiratet oder früher verheiratet gewesen ist. Unter allenEigenschaften, die das Zusammenleben dem Menschen verleiht,ist dies die erste, welche die allgemeine Bevölkerungsstatistik inAngriff nimmt. Die durchgreifende Bedeutung der Ehe für dasIndividuum und die Gesellschaft erklärt diese Beachtung zurGenüge. Denn die beiden grundlegenden Zellen im Organis-mus der Gesellschaft, die Familie und der Haushalt, haben jedefür sich ihren Stützpunkt in der Ehe, die eine vollständig undimmer, die andere meistenteils. Auch an sich, als die lebens-längliche Vereinigung zwischen Mann und Weib, ist die Eheder mächtigste Hebel sowohl für die individuelle als die sozialeEntwickelung. Die Ehe ist eine der frühzeitigsten Blüten aufdem Baume der Kultur; sie wird auch zuerst verletzt, wenn dieFäulnis den letzteren angreift.
Die Ehe und das Verhältnis der Menschen zu ihr ist aufverschiedene Weise ein Gegenstand der Statistik. Eine ist dieHeiratsstatistik, eine andere die Statistik über Zivilstand undEhelichkeit. Die erstere ist die fortlaufende Registrierung derEheschließung'en und Auflösungen; die letztere stellt das Resultatder genannten Ereignisse an einem gewissen Zeitpunkte dar. Nurdie Zivilstandsstatistik betreffs des Adels Schwedens kann Gegen-stand einer eingehenden Darstellung werden.
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