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des Adels in Schweden. Hier, wie überall, zeichnete sich dasMittelalter durch das Übergewicht des aristokratischen Elementesin der Gesellschaft aus. Die erste Folge davon ist, daß dieGroßen sich gegen das Königtum wenden, sich dasselbe unter-tänig zu machen suchen, und daß ihnen, wie bekannt, dieses auchgelingt. Durch günstige Zufälle, das Aussterben des alten Königs-geschlechtes und die kurze Dauer der neuen, unterstützt, sehensich die Großen imstande, das uralte schwedische Erbkönigtumin ein Wahlreich zu verwandeln. Gesetzlich festgestellt wurdedies durch das allgemeine Landesgesetz von 1347. MächtigeAdelsvereinigungen setzen nach dieser Zeit Könige ein und ver-treiben sie. Die politische Macht liegt vollständig in den Händendes Adels. Die im Jahre 1319 eingeleitete und 1387 zum Ab-schluß gebrachte Union mit den beiden anderen skandinavischenLändern, Dänemark und Norwegen, begünstigt diese Adelsgewaltin hohem Grade. Noch ist jedoch neben dem Adel eine Machtim Staate da, nämlich die Volksmacht, die freien Bauern. Gernwären die Großen in Schweden zu dieser Zeit dem Vorbilde ihrerStandesgenossen in Dänemark und Deutschland gefolgt, aberdazu war ihnen die Volksmacht zu stark, besonders nachdemdieselbe durch die Unionskämpfe in gewaltige Wallung gebrachtworden war.
Die Bauern erheben sich, das erste Mal unter Engelbrekt1434, zunächst, um den vom Adel unterstützten König Erik vonPommern zu verjagen, gleichzeitig aber auch, um die drohendeBedrückung seitens der Herren von sich abzuwehren. Dies wieder-holt sich dann mehrmals während der Unionszeit (bis 1,521), wodie Bauern Schwedens unter Karl Knutson und den drei Stureseine rein schwedische Regierung, gegenüber der vom Adel be-günstigten unioneilen, unterstützen. Das Ende des zu gleicherZeit politischen wie sozialen Kampfes war der durch Kristian II(1518—1521) mit ausländischer Macht, dann durch Gustav Vasa(1521—60) und Karl IX. (1595—1611) mit Hülfe der schwe-dischen Demokratie durchgeführte Sieg des Königtums. DasBlutbad auf dem grossen Markt zu Stockholm, 1520, macht der
anderen Steuern und Lasten befreie. — Eine vollständigere Uebersicht über dieinnere politische Geschichte Schwedens findet sich in dem Aufsatz des VerfassersDie Grundzüge der Schwedischen Verfassung im Jahrbuch der Inter-nationalen Vereinigung für Rechtswissenschaft, Bd. VI, i, Berlin 1902,S. 126 ff.