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die fünfte Stelle unter den weltlichen, die achte unterallen, als eine neugeschaffene ein, wobei für dieselbe, alsEntschädigung für das Erztruchsessenamt, ein Erzschatz-meisteramt gegründet wurde, Anorduungen, welche erst1651 durch förmliche Zustimmung des restituirten Kur-fürsten zum Vollzuge kamen. Zwei der Bilder zeigenden Kurfürsten die Kaiserkrone in der Hand haltend,und auf einem dritten ist die Kaiserkrone in sein Wappeneingefügt, während sich auf einem vierten der Reichs-apfel zeigt. Mit dem Erztruchsessenamt war das Recht,dem Kaiser bei Festlichkeiten den Reichsapfel vorzutragen,verbunden, und ein gleiches Recht in Betreff der Kronewurde an das neu geschaffene Erzschatzmeisteramt ge-knüpft. Demnach deutet auf dem Bilde des Erzschatz-meisters der Reichsapfel auf die Zeit vor 1651, wo die end-gültige Regelung der Sache noch nicht stattgefunden hatte.
105. Karl, Kurfürst von der Pfalz, mit dem dieSimmern'sche Linie des Hauses erlosch, in dessen FolgeKur und Kurland 1685 auf die nächst verwandte Neu-burgische Linie, deren in Düsseldorf wohnendes HauptPhilipp Wilhelm war, überging.
100 und 107. Elisabeth Charlotte, Schwester desKurfürsten Karl, vermählt mit Herzog Ludwig von Orleans,Bruder Ludwigs XIV., Iwas die Ursache des von diesem1688 begonnenen fürchterlichen Krieges war, da er, umdie seinem Bruder zustehenden pfälzischen Allodialbe-sitzungen auszumitteln, vor Allem sich des Gesammtbe-sitzes dessen, was Kurfürst Karl hinterlassen hatte, be-mächtigen wollte.
108 und 100. Philipp Ludwig, Ahnherr der ältestender 1591 beim Tode des Pfalzgrafen Wolfgang von Zwei-brücken entstandenen vier Zweibrücken'schen Linien, derNeuburgischen. Nachdem diese durch den Tod von Wolfgangsdrittem Sohne, da dieser ohne Nachkommen war, eine Neu-burg-Sulzbach'sche geworden, theilte sie sich nach PhilippLudwigs Tode wieder in eineNeuburg'sche undSulzbach'sche,so dass die Zahl der Zweibrücken'schen Linien vier ge-blieben wäre, wenn sie nicht bald durch Erbtheilungen aufsechs gestiegen wäre und sich durch fortgesetzte Theilungennoch weiter vermehrt hätte. Philipp Ludwig trat beiVerfechtung seiner Ansprüche auf die Clevische Erbschaftzu den betreffenden Ländern nur in mittelbare Beziehung,da er die Angelegenheit durch seinen Solm Wolfgang be-