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»MbMckmffm/ ohne Verlust deß -tebens nicht thun kan / oderaMwenigist der Gnad/oder der Gütter / wird gefraget / ob ein der-Beicht -Kind zu einem so grossen Schaden solle verbunden
tvnben?
Antwort. Das Beicht-Kind solle allein Fleiß anwenden / ist je-boch nicht verbunden / mit so grosser Gefahr seiner Persohn. Ihm istgeiiuzinii^paracione animi zu stehen / daß er mit erster GelegenheitM Be,chk-Vattt? gehorsamen wolle.
Zum Sibenten. Ein Sclav oder Vnderthan / wann er vonstinem Herm gezwungen wird einen Eyd-Schwur zu laisten / mit neh-,Wi,g einer Sach in den Mund / nach iands Gebrauch / oder sich zupl«iemiren vor einem Hcren/ vmbdarauß zu erkennen/ oberein Jau-Wr seye/ wird gefragtt/ ob er ohne Sünddises äusscrliche öffentli-che Wcrck thun könne/ mit innerlicher ?rocettirung vnnd Bezeugunggegen GDTT / daß er kein Wrenrion vnnd Mainung habe zu sün-digen e
Antwort. Daß äußerliche Werck/ wann es mit?lorellarioabeschicht/ oder Bezeugung deß Innerlichen kan nicht entschuldiget wer-ben/ durch die Inrenuon vnd Mainung solches zu thun wider den Wil-len / vnd desto mehr / wann ein Äergernuß darmit vmerlauffet.
Betreffend das H. Saerament deß zartenFronleichnambs.
Rstlich. Db man die H. Communion denen Persohnen rai-
chm solle / welche / w:c wollen sie szgen / daßsie alles glauben;deßH»was voudisem H. Sacramene gekhrtt wird / jedoch scheinet /^ße kein vollkommene WEmschaffk vud Erkandtnuß dises so hschen nlwds.Gchaimbnußhaben / vndem Zwttffel entspringet/ so die Priester zu-tlick haktt / solches zuraichm.
Antwort. Es soll allezeit geraichct werden/ wann die PerfohnM/ was sie kan.
. Ruderten. Dbdie Comnmmon jenen könne versaget werden/»MHe/wkwphkn ste kem Mrhindernuß der Gelegenheit zu sündigen
Sss ; haben/
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