5v8 Beschreibung tcr dreyen Königreichen
nen möge - Ohne daß er die Bedingnuß mit Worten erkläre / sonderallem In enrionÄiircrmikdtM Smn?
Antwort. Man soll sich nit allezeit der beömgttn ^ds«.imion ge-brauchen / sondern allein Zur Ait eines vemünffugm Zwciffcls.
Vierdtens Weilenman durchErfahrnuß weiß/daßwann sie die
Erfahrnuß der Kebsweiöer nicht haben / sie leichtlich beichten/ vnd denenRathschlägen deß Priesters Gehoesamb laisten/ wird geftaget/ ob einMann oder Wnb ohne öffentliche Sund/wann sie im Sterbsiündlcinnie reden / oder einiges Zeichen geben können/ mögen kub conäicioneaölol vire / vnd jhnen die letzte Oelung gereicht werden 5
Antwort. Ohne ein würckliches oder vergangenes Zeichen/daßdas Beicht Kind wolle/ oder begehre absolvirt zu werden / soll ihm die^bsolmion auch sub conairione nit ertheilet werden: Deßwegen hatder Beichtvattcr sich der Klugheit zugcbrauchen / vnd die gegenwartigeFragen/ damit er ein Zeichen erkennen möge.
Fünfften. Was der Beichtvatter mit jenen zuthun habe; die zumöfftern verkröchen die Gemeinschaffk vnd Gelegenheit der Kebsweiberzu verlassen / vnd doch solches nie mahlen halten / wann sie es auffs neweversprechen; oder sich in dem Sterbstündlein befinden; oder lange Zeitkeinen Priester werden haben können / oder aber wann der Priester selbstdas Beicht-Kind ist/ noch dasH.Mcßopffer ohneAergernuß vnterlasscnkan. Vnd wann zu Zeiten die Kcbs-Wkiber Sclavcu ftynd deßHauß-Herln/ vnd discr spricht/ daßer Gelegenheit erwarte/ ftlbc zu verkauf-en/ oder zu hcyrathen z oder aber wann cm Sohn sderDiemr derjenigeseyn wird / so mit denen Sclavmen deß Hauß sündige! / vnd nit Erlaubnuß bat selbe zu verkaussen/ noch ein anderes Mitte! vorzunehmen i
Autwort. Man soll allen mögllchistm Fleiß anwenden / daß siedie Gel- genhett verlassen; vnd wiewohlen sie das Versprechen nit ge-halten / wann sie es auffs neu versprechen / soll jhnen die ^blolmionertheiiet werden.
Zum Sechsten. Wann sich jemand befindet/welcher nachdem erselm Tochkerdem Fürsten seinen Herm zum Kebsweib geben/anjetzo a-
te? m die Erkandtnuß der Sund kommend / selbe gern wolle wider,
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