510 Beschreibung der dreyen Königreichen
haben / selbe alle acht/ oder zehen Tag begehren/ohn-daß man eine voll-kommene Andacht/vnd Aufferbäuligkeit deß ^chsins / sondern allein«m gemeine Gach an ihnen verspät e.
Antwort. Man solle sich richten nach der Klugheit deß Beicht-Vattsrs / vnd kan dißfalls kein gewisse Siegel verschridtt, werden.
Drittens. In einer Stakt/oder 4cmd haben etliche persohnen/auff öaß sie gute Christen fcheineecn / die Beiche-Vätter beerogm/ ver-meldend / daß sie keine Kebs-Weiber hätten / hernach aber hat man be-funden/ daß sie solche hatten / wi;S gefragt / ob man den andern diserStatt / oder diseo 4ands die H. Communion versagen könne/ alleinaußForchk / daß sie mit der Wahrheit nicht vmbgchm.
Antwort. Sie solle nicht versaget werden / vnangeschm/ dieBcicht-Vämr offeermahlv seyns betrogen worden.
Viertens. HbdieVngeschicklichkeitdeßVolcks daßH. Sa-krament betreffend / die Vnsauberkcit / vnd der Wust der makttiakschenHäusern/wie auch / weilen man daßH. Gm nicht mit jeuer Zicrd/wiein vnftren Ländern gebräuchlich / rraÄircn vnd wandle» kan / entschul-dige / vnd in Sicherheit deß Gewissens setze einen Pfarrer/ der diser Vr-sachm halbe? daß H. Sacramenk zur letzten Weeg-Zöhrung zu denKranck en uicht tragen wil.
Antwort. Die äußerliche Vnsauberkcit soll keines Weegs dieDarraichung einer so nothwendigen Geistlichen Hülffverhinderen/stn-temahlen/wann der Krancke also beschaffen/ daß/ wann crindieKirchkäme/jhm dieH.Commumon gereicht wurde/ soll siejhm auch indemHau ßgeraichtt werden.
Von dem H. Sacrament der letzten Ochlung.
M) Rftiich. In den weit entlegenen Orthen/ wo keine Bischöff
dei ich' ftynd / nach Gelegenheit vorhanden / vonIahr zu Iahrdaß
^ H. Hehl zu haben / ob ein Pfsrrerenkschuldiget feye/dcn Kran-
cken diseo H. Sacrament diser Vrfachm Halber Zu raichcn / oder aber /ob cr sich gebrauchen solle deß alten Hehls/ biß daß er cm neues habenkönnne.
Ant-