GonZv, Kiacnmba, Vnd 5 07
Antwort. Auß Noth / vnd wann keine andere vorhanden / kan
es geschehe. . ^
Zum Sechsten. -Ob der Tauff möge verschoben werden/ zu Er»
hailung deß Gebrauchs deßAllmofms/ so sie geben pflcgene
Antwort. Wegen ksmerley zeitlichen Such soll man all ff einigeWßden H.Tauffauffschttöm/oder versagen.
Betreffend das H. Sacramene der Büß-
Mlich- Hb jene/die die Gelegenheit der D ollmetfch nit haben/oder sich deren nit gebrauchen wollen; oder auß Mangel derMiktien nicht können ein / zwey oder drey Sund beichten / sovilMMwärlmß derSprach geduittt/können von allen anderen Sun»Vmabsolvim werden/nicht allem in arciculo lnorri; ,oder demGebotk
Kirchenein Genügen zu thun/sondern auch andere wahijhr Andachtzu mnchttn.
Antwort. Es kan geschehen/ wann st? auß Armuth/ oder anderenVtthindttnuß keinen Dollmttsch haben können; Aber wann sie solchenhckn mögen/sollen sie sich darumb bewerben/ damit daß sie vollkom-menilich beichten.
Zum Anderen. Indem dises Volck keine / als die mehr bckandteSünden erkennet / welche/ wann sie gebeichtet/ wissen sie mchks mshxzchZen. Es wird gefraget/ ob der Beichtvatter nach angeWenKleiß/Reffend den guten Namen/dicGütker der andern/oder die Ksbsweiö.'?/sich begeben könne/ das Beicht-Kind Zu öequemmen/ vnd zur Reuhc vndlcyd einzurichten / deren sie ein große Nothwendigkeit haben z oder aber/sovil er kan/ sie über alle Sünden fragen.
Atttwort.In diftm soll der Beichtvatter sich richten nachBeschas-fmhÄ/Nothwendigkeit / vndAubereitung deß Beicht' Kinds / sitl igli-cher Weiß fragend sovil genug ist dem Beicht-Kind ein siecht zu geben /W daß dcrBeichtvstker dessen Stand genugfansb erkennen möge»
Zuw. Dritten. Indem das Volck vifer ^andschasseen fthk grobvndvnMchlütist/wird gefeagek/ ob der Bttchtvattcr NlitguttnGeWis»M sich allezeit der bedingten / oder zhm voröehaltmcn ^ bi^lurion bediel
Sfs 2 um
jW
> ^ ^ 't
-i >1 '». '1' . ' . ' / ' -'! w -
iilis IM'
^' . 'l! !!> ss U/izi/s'
>-'"k,, . I'!>f^
'l ' < , -??'5.>.
! sllsis
^ - ! S