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Historische Beschreibung Der In dem vntern Occidentalischen Mohrenland ligenden drey Königreichen, Congo, Matamba, vnd Angola ... : Vnd Der jenigen Apostolischen Missionen, so von denen PP. Capucinern daselbst verrichtet worden
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7 5 8 Beschreibung der dreyen Königreichen

zu begkitttn/ vnd vor den Herrn zu führen / so osse er derselben begehret.Ja dermaßen Achtung auff sie zu geben / daß wofern ein Mißtritt sollecndccktt werden (weiches mt selten zu geschehen gcmuchmossitwiro)mü-sten sie nach allen Ernst die Straff aus stehen. Ein jede diser Kebswei-bern wohnet absonderlich/vnd öevorab wann sie von adelichen Geblütist; aber andere mindern Stands / wie auch dw Schiavinen seynd diftrBequembligkeit beraubet / vnd werden mt in solchen Ehren gehalten.Dw adelichm auch nur durch Argwohn allein der verletzten Treu gegenjhren Buhler überwiesen/ werden alsobald von ihm verstoßen / welchesihnen aber für kein Schand/ vnd Vnehr außgedeuttet wird / vnd kön-nen sich w iderumb andern zum Raub geben. Die vnadekichen aber zurStraff jhrer begangenen Vnlreu seynd der Straff deß 4cibs vnd Ge-bens vnterworffen/ welche zu zeften in ein ewige Dicnstbarkeit gemil-dert wird.

Mägd. 280. Dergleichen wann sie ein junges Magdlein von schöner Ge-köuff?ü' st^lt ersehen; kauffen sie selbes vmb einen schlechten Wmh / händigenfürKcbs selbiges einer der obgemeldttnWeibcrn ein/vnd erklären es erst twchVer«dtibxr. tazzffetlicher Iahren zu ihren Beyfchiaff vnd Kebsweeb/ also daß/ indemdiser Kauffins gemein als rechtm.Hg angmohmen wird / es ein ewigeSchlavin deß Käuffers verbleibe / vnd die Eltern alle Hoffnung ver»liehren jhr KiudDurchweeg deß Rechts widerumb zu bekommen : Bn^dere/ wann sieein schwangere Fraw antreffen / so ihnen ges.-llet/ handle»sie mit selber vor hinein / also daß wann ein Mägdlein auff die Wütkommet/der Käuffersolches zu sich nimbet/ mit Willen solches zu Er-füllung seiner Begierligkeit auffzuziehen: Ja wann auch ein Knableiagebohrcn wurde/ so bleibt doch diftr Part festgestellet auff die nachfol-gende Geburten / vnd so lang / biß ein Mägdlein herauß kommet/ vndendlichen / wann die Verkäufferm vnfruchlbar werden solle / verbleibetdiesclbejedoch verpflichtet zu verschaffen/ daß ein jhrige Verwandte dieStell eines Kebsweibo ersetze/ oder nach Verschung nach demauffge-richtenVertragthälke. Diftkeuffliche Erfindung suchen sie mit einemVorwandk zu beschönen / der von sich sechsten der Falschheit überwiesenwird/dann sie geben vor/ daß ein Hauß-Mukter zu zelten sich auffkeinandere Weiß deß allzugrossm iasts der Töchter entburvm könne / indem

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