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Die Herren von Goldenberg auf Mörspurg, ihr Ende und Erbe
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Geschichte des Goldenbergischen Geschlechtes zu gehen. Unsere Absicht gehtdahin, die Herren von Goldenberg auf Mörspurg, wie sie sich namentlich im16. Jahrhundert durch Besitzungen und Rechte, theilweise auch durch ihreAlliancen und Anderes darstellen, ihr Erlöschen und die Schicksale ihres Erbeszu schildern, und damit ein Bild davon zu geben, wie im Gebiete Zürichs dieritterlichen Geschlechter des alten Landadels in der Periode ihres Greisenaltersgelebt haben, und wie sie dann zu Grabe gegangen sind.*)

Die Edeln von Goldenberg kommen schon vor der Mitte des 13. Jahr-hunderts unter den Genossen des niedern Adels vor. Ob sie alte Mittelfreiegewesen und aus Neigung in der Folge sich in Herrendienst begeben, oder obsie ursprünglich zu den hörigen Ministerialen, etwa der Ivyburger, gehört, unddurch den Hof und Waffendienst ihren Rang erhöht hatten, wird wohl unauf-geklärt bleiben müssen. Damit bleibt wohl auch in Dunkel gehüllt die Frage,ob die Burg Goldenberg mit ihren Zugehörden freies Eigenthum (Allodialgut)des Geschlechtes oder ob sie nur ein Lehen gewesen. So wenig wie über denursprünglichen Stand der Goldenberger gibt uns das vorliegende Urkunden-Material Auskunft darüber, oh mit der Burg Goldenberg anfänglich irgend welcheVogteigericlitsbarkeit, etwa über die kleine Ortschaft Dorf, oder über nahegelegene Höfe oder Weiler verbunden gewesen sei. Zwar ist diess für diefrühern Zeiten, also etwa das 13. oder 14. Jahrhundert, wahrscheinlich; aber,wenn es sich so verhält, so müssen die ursprünglich mit der Burg Goldenbergverbundenen gerichtsherrlichen Rechte schon vor dem Beginn des 15. Jahrhundertsdavon abgelöst, und durch Kauf oder Erbtheilung in andere Hände gelangt sein.Denn es streitet wohl Montags vor St. Alban 1428 Ulrich von Gachnang zuGoldenberg noch mit Beringer von IJohenlandenberg um die hohen und niedernGerichte zu Dorf, Henggart und Humlikon, und die Wässerung zu Dorf 6 );aber die Schiedsrichter entscheiden zu Gunsten des Landenbergers. Nicht einmaldie niedere Gerichtsbarkeit innert dem Umfang des Schlosses selbst, wie siez. B. an der benachbarten Burg Schollenberg 7 ), ferner an den thurgauischenFreisitzen" haftete, scheint vom 16. Jahrhundert an mehr mit dem EdelsitzGoldenherg verbunden gewesen zu sein; denn wir finden einen Entscheid vom27. Februar 1577 8 ), wonach der von Gachnang zu Goldenberg wie ein Anderer,so unter des Vogtes zu Andelfingen Schirm sesshaft ist, das Vogthuhn undden Zollhafer zu geben schuldig sein soll, weil die zum alten Burgstall Goldenberggehörenden Gerichte nicht mehr im Besitze des Burgherrn sich befinden, under desshalb M. Gnädigen Herren von Zürich mit den Reispferden und dergleichenadelichen und Landsassen-Pflichten nicht mehr verbunden sei. Eine weitereBestätigung für das stattgehabte Herabsinken des Schlosses Goldenberg aufdas Niveau jedes beliebigen Bauernhauses in der Ortschaft Dorf ist vermuthlichauch der am 9. Januar 1581 9 ) mit Bezug auf Hans Jakob Holzhalb wegenseines Sitzes Goldenberg gefällte Entscheid, welchem zufolge Holzhalb, wennsich in derselben Gemeinde ein Auffall zuträgt, wie ein anderer Einsasse daselbstgehalten werden soll. Nur eine ganz beschränkte niedere Jagdbarkeit konnte

*) Das Wappen der Edeln von Goldenberg enthält im silbernen Schilde einen blauenmit drei goldenen Halbmonden belegten Sohrägbalken, wie uns das Siegel des Ritters Egbertaus dem Jahre 1369 zeigt. 5 ) Dazu gehörte als Helmzier laut der Zürcher Wappeurolle einehohe mitraähnliche Mütze. Das undatirte Siegel Hansen von Goldenberg, dem Anscheinenach aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts datirend, beweist uns, dass zu dieser Zeit dieHelmzier ganz anders geführt wurde, nämlich in der Gestalt eines geflügelten Fräuleins. Dadieses Helmbild die Farben roth und weiss aufweist, welche mit den Schildfarben gar nichtharmoniren, dürfte die Yermuthung nicht ungegründet sein, dass es kurzweg die Helmziervon Baldegg sei, welche von den Goldenbergern aus uns unbekannten Ursachen, etwa nachdem Aussterben der Herren von Baldegg auf Elgg, angenommen worden wäre.