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das Kloster nur gegen Zahlung verabfolgen lassen wollte*), und wennauch all seine Kleinodien veräussert werden mussten, um den Hunger derSeinen zu stillen, der von der Klosterschule ihm zum Hochzeitsgeschenkgeweihte Pokal wurde nicht berührt und als ein Heiligthum bewahrt.
*) Philipp Heinrich schrieb deshalb d. d. Eossleben, den 25. Novbr. 1625 an denKurfürsten: „Ich habe unterthänigst Bericht empfangen, wie E. Cli. Durch! auf meinejüngste unterthänigste nothdrängliche Supplication dem Oberforstmeister in Thüringen,Georg Ernst von Weissbach, gnädigst demandiret, wie für meine Schule Rosslebenzwar nothwendig Gehölz, aber doch gegen Bezahlung, aus meinem von E. Ch. D. zuLehn tragendem Wendelsteinischen Forst folgen zu lassen.
Darauf muss E. Ch. D. ich nochmals für mich und meine gemeldete Schule
Eossleben ferner mit unterthänigstem Flehen berichten, dass je und allewege, so langedas Kloster Kossieben fundiret und hernach zur Schule verordnet, aus dem Wendel-stein'schen Forst für die Küche, zum Brauen, Backen, Erhcizung der Schul-Collegen-und Knaben-Losamenter, item zu Erhaltung der Schulen- und Mühlen-Gebäude, wieauch dem Pfarrer und andern Dienern ganz freie Holzung ohne einige Zahlung vonmeinen lieben Eltern und Vorfahren, denen von Witzleben, weit über die dreihindertJahre an Klaftern und Waasen ist gefolget, inmassen es auch so wohl bei HansHeinrich's von Hessler als E. Ch. D. Innehabnng bishero, aber nicht aller Dinge noth-dürftig, sondern ziemlichen Mangels, worüber ich mich jederzeit beschwert, also istcontinuiret worden.
Da nun solches von E. Ch. D. ganz und gar sollte abgeschnitten und die Holzungfür die Schule und nothwendigen Gebäude mit Geld und so hohem Kauf, wie es vondem gewesenen Inspectore Scheplitz, als er sich tituliret und geschrieben, angesetzt,
— ■— — gezahlet werden, so haben E. Ch. D. gnädigst zu bedenken, dass daheronicht allein der Schule Ruin., so zu Gottes Ehren und löblicher Auferziehung derlieben und meistentheils armen Jugend von meinen lieben alten Vorfahren aus Müdig-keit angesehen und verordnet', sondern auch gänzlicher Untergang erfolgen wolle,welches aber E. Ch. D. — — — nimmer werden geschehen lassen — — —. Solanget darum an E. Ch. D. mein und meiner Schule Rossleben unterthänigstes Bitten,Sie geruhen gnädigst Dero mehrgedachtem Oberforstmeister anderweit zu befehlen,
— — die nothwendige Bau- und Feuerholzung aus meinem von E. Ch D. zu Lehntragendem Wendelsteinischen Forst ohne Entgeld folgen zu lassen etc." —