Druckschrift 
2 (1868)
Entstehung
Seite
176
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Hiermit war aber die Sache nicht beendet. Funk erhob Klage beimOber-Hofgericht zu Leipzig und dieses verurtheilte Heimich von Witz-leben, einen jeden Angriff mit 30 Schock Pfennigen, auch jeden Tag undjede Nacht des Enthaltens (Einsperrens) mit 30 Schock Pfennigen und dieInjurien mit 30 Schock Pfennigen zu biissen, femer das bisher vorent-haltene mit Silber beschlagene Reitschwert oder dessen Werth (10 Fl.),von einer dem Kläger „verkümmerten" Summe von 300 Fl. 5 pCt. Ver-zugszinsen und 200 Thlr., die er Funk schuldig zu sein bekannt hatte,zu entrichten und ausserdem von den geforderten 1030 Thlr. 1.5 Gr. 10 Pf.830 Thlr. 15 Gr. 10 Pf. zu bezahlen.

Heinrich zahlte Nichts; der Process hatte also seinen Fortgang undendete erst mit dem ürtheil vom 14. März 1565, wonach dem Klägerdie Hülfe (Execution) .in die Güter des Beklagten zuerkannt wurde.*)Heinrich war - aber bereits 1561 gestorben und so wurde dieser Processeine Erbschaft für seinen Sohn Wolf Dietrich von Witzleben.

"Der Funk'sche Process war nicht die einzige Unannehmlichkeit, welchesich Heinrich durch seine Heftigkeit zuzog. Im Jahre 1550 war er mitJohann Thieme bei Leipzig in Streit gerathen. In Folge der von diesemangestrengten Klage schrieb Witzleben an die kurfürstlichen Käthe: „JohannThieme hat mich des Grusses halber, als ich ihm kurz vor Weihnachtenvor Leipzig begegnete, zum heftigsten verunglimpft. Darauf will ich Ew.nicht vorenthalten, dass ich derselben Rede, so sich damals zugetragen,geständig bin; es ist an dem, dass ich Thieme gedroht, ihm die Hautauszuschlagen und seinen Principal henken zu lassen, da sie solches wohlum mich verdient haben."

Im Jahre 1556 hatte der Probst zu Donndorf einen Witzleben'schenHirtenknecht gefangen gesetzt. Als Revanche dafür liess Heinrich vonWitzleben zwei Hirten des Probstes, Mathes Friedlich und Hans Schröter,als sie die Schweine und Lämmer des Klosters Donndorf auf dem „Burl"hüteten, durch seinen Schultheiss zu Bottendorf gefangen nehmen, mitStricken wie die tJebelthäter binden, in Bottendorf „bei 9 Stunden ganzbeschwerlich" mit Halseisen ausstellen und dann bis in den dritten Tagin Tag in Ketten schliessen. Darauf wurden die armen Schelme, mitStricken gebunden, nach dem Wendelstein geführt und dort in einem Ge-fängniss, „der Jungfrau", Iris zum Abend, an Händen und Füssen ange-

*) St. Avch. zu Dresden, Ober-Hofgerickts-Acten No. 9491. Loc. 21,332.