Druckschrift 
2 (1868)
Entstehung
Seite
174
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dem Georg von der Planitz die Zusage gegeben, dass dies vom Kurfürstenersetzt werden würde, auch waren von Heinrich bald nach seiner Riick-kehr auf den Stein Schritte gethan, um von Pestel, welcher in Helmstedtwohnte, die Rückgabe des eigenen so wie seines Mündels Silbers zu er-zielen. Als aber ein Jahr erfolglos vergangen war, schrieb Heinrich imJuni 1548 direct an den gefangenen Kurfürsten. Nachdem er denganzen Vorfall erzählt, fährt er in dem Briefe fort:*) „So kann ich mitnichten glauben, dass E. F. G. mir allein mein Haus zu plündern solltenbefohlen haben, denn ich ja bei mir nicht denken konnte, womit ich solchesum E. F. G. mein lieben lang sollte verdient haben. Deshalb ist an E.F. G. meine unterthäuige Bitte, E. F. G. wollten das gnädige Einsehenhaben, dass mir von meinem oben gemeldeten Beschädigen (Pestel) genüg-samer Abtrag zum förderlichsten geschähe, oder, da ich mich meiner unver-schuldet erlittenen Schäden halber an seinem Leibe und Gute zu rächenoder zu erholen wiisste, dass E. F. G. und Derselben Söhne, meine gnä-digen Herren, dessen kein ungnädiges Missfallen tragen, sondern diesesmeines untertliänigen Ansuchens gnädiglick eingedenk sein wollten. ImFall aber, dass der gemeldete Pestel von E. F. G. mir Schaden zu thunBefehl gehabt, so ist an E. F. G. meine unterthänige Bitte, E. F. G.wollten in Ansehung meiner Unschuld gnädiglich verschaffen lassen, dassmir um gemeldete meine Schäden billige Vergleichung geschähen möge."Zu letzterem Ende schlägt er vor, dass der Kurfürst und dessen Söhneeine Schuld von 1000 Fl., die Heinrichs Grossvater, Friedrich von Witz-leben, 1484 vom Rathe zu Gotha geborgt hatte und die jährlich mit55 Fl. zu verzinsen waren, nebst 100 Fl. aufgelaufener Zinsen übernehmensollten. So gering dies auch gegen seinen und der von Werthern Schadenwäre, so wolle er doch damit zufrieden sein. —

Nach dem schmalkaldenschen Kriege finden wir Heinrich von Witz-leben mit den Werthern'schen Angelegenheiten beschäftigt in Beichlingen.Hierhin hatte er sich in der Osterwoche 1549 Ludwig Funk bestellt,welcher bereits seinem Vater 6 Jahre und ihm selbst gegen 30 Jahre,namentlich bei Ausübung der Werthern'schen Vormundschaft, gedient hatte,jetzt aber, nach Entlassung aus Witzlebens Diensten, eine Forderung andiesen im Betrage von 1030 Thlr. 15 Gr. 10 Pf. geltend machte. LudwigFunk mochte sicli bei der Verhandlung über diese Forderung ungebührlich

*) Wir geben die Stelle mit jetziger Orthographie, sonst wörtlich.