'/i Schock und 2 schmale Groschen in Wein und Bier vertranken; undam 9. November lernen wir bei einer ähnlichen Gelegenheit den „schönenTizel von Witzleben (10)" kennen, der noch nicht Ritter, also der BruderHeinrich's war.
1. Heinrich d. J. von Witzleb e n, Ritter (7), war mit einer TochterHeinrich's von Paradies verhcirathet und mit seinem Schwiegervater imBesitz des ihnen von den Grafen von Schwarzburg verpfändeten, an derSaale gelegenen Schlosses Leuchtenburg.
Ein Bauer aus dem Gebiet der Markgrafen Friedrich, Wilhelm undGeorg, der Bruderssohn des Landgrafen Balthasar in Thüringen, liesssich im Herbst 1392 einfallen, in einem zur Leuchtenburg gehörigen Wasserzu fischen; Heinrich von Paradies kam aber dazu imd hing den Baueroberhalb dos Wassers an einen Weidenbaum auf. Die Freunde des Bauernklagten nun bei den Markgrafen Wilhelm und Georg von Meissen, unddiese, empört über die an ihrem Unterthan begangene That, zumal Leuch-tenburg nicht einmal Erbe des Thäters war*), kündigten Heinrich vonParadies und seinen Eidam Fehde an**), und herannten auch bald daraufdie Leuchtenburg, bevor die Inhaber ihre Rüstung vollenden konnten.
Trotz der Ende November eintretenden Kälte Hessen die Markgrafenvon der Belagerung nicht ab, und nach 10 Tagen erfolgte die Uebergabedes Schlosses.
Die Sieger behandelten die Besiegten auffallend mild. Nacli dem am4. Dezember 1393 abgeschlossenen Vertrage verziehen die Markgrafen nichtnur Heinrich von Witzleben (7) und seinem Schwiegervater Heinrich vonParadies nebst allen, die mit ihnen auf dem Schlosse gewesen waren,sondern zogen auch die Ritter Dietrich (2), und Friedlich (4), sowiederen Söhne und alle, die an dieser Fehde betheiligt gewesen waren,in die Sühne, gestatteten Heinrich von Witzleben und dessen Schwieger-vater all ihre Habe von dem Schlosse mit wegzunehmen und Hessen ihnendie Schulden, Erben und Zinsen, die sie im dortigen Gericht hatten, un-gehindert folgen. Ferner versprachen sie beiden 1000 Schock FrcibergerGroschen, um dafür „ihre Manne" zu werden, auch wollten sie dieselbenbei ihren Gütern getreulich schützen; endlich sollten alle Gefangenen aufbeiden Seiten los und ledig sein.
*) Job. Rothe Tb. Chron. bei Mencken II. p. 1812.
**) Horn. Friedr. d. Streitb. p. 449, wo diese Erzählung ausführlich steht.