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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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wird sich dies wohl kaum auf deu Grund und Boden be-ziehen, Dagegen findet sich in gräflichem Besitz:

61) zu Uelzen das Eigenthum gu0runclg.n1 gAroruin«zt grogruin iuxtg Llnustrum, die dein letztern 1293 über-lassen werden (Anhang Ho. 7), Ueber Klostergüter imnahegelegenen

65) Ripdorf hatten die Grafen ursprünglich die Vogtei(Anhang bio, l); ebenso waren sie dem Stift zu

66) Bardo Wiek bedienstet (LMNSS Volrgclus, siusclcmisoolesio gcluoogtus 1158: OriZ. (lusll. III, 478); siir diespätere Zeit fehlen indessen Nachrichten darüber ^). AusPflichten gegen das Schweriner Domcapitel deutet

67) die Hebung von zwei Last Häringen, die wohl zuSchwerin fällig waren und später von den dortigen Grafenerworben wurden (Mekl, Urk.-Buch V, 2862; 3695). EinerHebung in

68) der Lünebnrger Saline ist oben (-s, 70) Er-wähnung gethan; sie relevirte vom Herzoge. >196 warHeinrich I, auch Graf zu

69) Gardelegen (Riedel Iii. 1, S. 3 und 4; vgl.oben S. 65), was besonders wegen der Ueberleitung ineine südlichere Gegend bcachtenSwerth ist. Es ist bereitsoben (S, 66) erwähnt, wie Graf Volrad 1, vor 1159 über denZehnten des Vorwerks zu

76) Brandsleben (im Magdeburgischen, hs Meilenördlich von Oschersleben) verfügt/ Wahrscheinlich ist der-selbe als Lehn vom Bisthum Halberstadt zu betrachten.Sonst ist in dieser Gegend nur noch

71) Ammcnsleben (bei Wolmirstedh. als Dannen-bergischer Besitz, und zwar Allodium bekannt (Meli, Urk.-Buch II, 1651, nach Gercken). Vielleicht giebt die Fortsetzungvon v. Mülversiädts Magdeburgischen Regesten ein Mehreresan die Hand. Darnach wird sich dann entscheiden lassen,ob die Nermnthnng zutreffend ist, daß nach dieser Richtunghin die eigentliche Heimath Volrads I, zu suchen sei. Zuallererst sehen wir ihn hier erscheinen (ob, S. 59); vor allemder in Norddeutschland so ungewöhnliche Vorname, der da-

1) Auf Versehen beruht es, wenn Mamke a.a.O. I, 33» den Zehntenzu Vvrwerk (A. und Kspl. Medingen) als an die Danncnbcrger ver-liehen aufführt. Die fraglichen Urkunden (jetzt Mekl,-Buch II, 31»und 331) nennen die Schweriner Grafen als Inhaber, Ebensoist es fehlerhaft, wenn v, Hannucrstein (Bardeugau 4»I, 182) ersterenBesitzungen im Goh Dalcnborg und Bevensen beilegt; es ist wenigstensbisher nichts bekannt.