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ist mir leider nicht zugänglich); der obigen Bezeichnung ent-sprechend führt das ileZistraNi socllssio Vörckensis (v. Hoden-berg, Verd. Gesch.-Qnelle I, S. !3) „ckuo IIulMlo" an.
Eben hier findet sich auch die merkwürdige Nachrichtwieder, daß die (ganze) Grafschaft Dannenberg, ebenso wiedie zu Lüchow und halb Wölpe vom Stift Verden zu Lehngehe (S. 4). Als ein ganz einseitiger Anspruch würde dieskaum zu beachten sein, wenn nicht eine etwa gleichzeitigeUrkunde (der Verfasser jenes ksAiskrum starb >585) zeigte,daß auch von der Lüneburgischen Seite man denselben nichtals unberechtigt ansehen konnte. Es ist dies ein Vergleichdes Stiftes mit dem Herzog Wilhelm v. I. >575 (Pratje,Alt. u. N. IX, 321 f.), wo die lslisncvabr clor ZrallsLbaltsuImolicnv vncl DauusubörZ ganz deutlich anerkannt wird.Man kann einstweilen nur mit Maneke (a. a. O. II, 98)sagen, daß in der Zeit einer selbstständigen Grafschaft esan allen Spuren eines solchen Verhältnisses fehlt; da nament-lich in der Abtretungsurkunde von >303 man jede derartigeAndeutung vermißt, dürfte die Begründung jenes Nexuseiner spätern Zeit angehören.
Einige andersartige Hebungen im Lüneburgischen sindnoch zu verzeichnen. In
6>) Stendorf tA. Winsen, Kspl. Salzhausen) eine von3 solicli, welche zur Memorie des ersten Grafen Volradverwandt sind ^ ;
02) in Erbstorf <A. und Kspl. Lüne) ooto soliclorunirsckckitus — iu acluoLULia cmiusclaiu inansi, freilich ein be-strittener Besitz (Anhang Xc». 6).
63) In Melbeck (A. Lüne, Kspl. Emsen) der sog.Königszins (Urk.-Buch der Stadt Lüneburg S. >44) eineihrem Wesen nach noch ziemlich dunkle Abgabe (s. v. Hammcr-stein, Bardengau S. 592); ebendort scheint Graf Nieolaus>310 auch ein Wirkliches Allod (propriölatsin ckiwiclii «zun-ckranUs siliZiius) zu veräußern (St. Lüneb. S. 150), doch
1) Nekrolog des St. Michaelis-Klosters zu Lüneburg bei Wedekind,Noten III, S. 27 fzuin 10. April) — das Güterregistcr hat sichhiernach noch vervollständigen lassen; der Text (S. 01) ist darnachzu ergänzen. Je nachdem die beiden Urkunden von 117-1 und 75näher zu fixiren sind iMckl. Urk.-Buch I, 113 und Bisth. Lübek I.S. 15), ist eins von beiden Wohl sein Todesjahr. — Sonst findetsich daselbst anscheinend nichts für nnsern Zweck Dienliches; zuJuli 11. und Sept. 5. ist je ein ooiuss brsäorious Verzeichnet, jedoch ineiner Schrift, die keine Beziehung auf den 1273 noch lebenden Frie-drich v. Dannenberg gestattet (s. Wedekind I, S. 331).