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mevu immer zugesetzt ist ^); ferner daß mehrere der Besitzungenim Amte Knesebeck liegen; endlich heißt es von andern: inclor rvisoli to Lsliuscm babböt so guck, ckss guck<Z8 inesw cksllaust sa, ckut sst luzbbsu vuu Dauusubörgs — was dochgerade wie eine Wiederholung der lleberschrift aussieht, ge-wiß aber keine andre Deutung als auf die Grafen zuläßt,selbst wenn man in den Belehnten die v. Dannenberg sehenwollte^. Die Wahrscheinlichkeit ist wohl groß genug, umbis auf Gegenbeweis jene Aufzeichnungen in der angedeutetenWeise zu verwerthen. Doch folgen wir nicht der Reihen-folge daselbst, in welcher durchaus kein System zu erkennenist, sondern topographischen Gesichtspunkten,
Besonders interessant ist
28) Wibbese, weil es der einzige im Amte Dannen-berg gelegene Ort ist, der speciell als in gräflichen Händenbefindlich erwähnt wird. Denn es ist kein andrer diesesRamens bekannt als das eine Meile südwestlich von derStadt gelegene Kirchdorf. — Eine Gruppe für sich machendie Besitzungen in der „Wische" bei Seehausen aus — manmöchte annehmen, daß nur durch falsche Anordnung diegleich aufzuzählenden Orte nicht als Unterabtheilungen dieserKategorie gefaßt sind, da
29) Lichterfelde (susu Iiol mit clrou vsrclsuclsl Iuucks8to —, sto.) und
39) Falkenberg (ckut gut to —-) ohne Weiteres unterden Ansiedelungen in der Elbmarsch zwischen Seehausen undWerben wiederzufinden sind. Ein Knesebeckscher Hof imersteren ist übrigens für 1310 urkundlich bezeugt: Riedel I.17, 330. Auch
31) Schüringen existirt noch heute als Hof in jenerGegend (s. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins XIII,
1) Ho. 249 enthält zunächst eine lange Reihe von Gütern ohne Andeutung der Herkunft, sodann: van Lranseviob vnds Duusborcb Ä-Ions Vinte evot ss bsbbst to dolus. Ich wüßte nicht anders Sinnin diese Anordnung zu bringen, als wenn man für die letztern einevon Braunschweig und Lüneburg gemeinsame Bclehnung annimmt.
2) Es läßt sich hiergegen noch anführen, daß zwei v. Dannenbergaußerdem vorkommen, nämlich Heinrich (auf Meningen, welcher Zrusatz 1360 fehlt) und Otto (blo. 165 und 309), welchen im zweitenLehnrcgister dieselben Namen lunter I7o. 019 und 34) mit fast denselben Gütern entsprechen, blo. 167: Imttsüs Llsriaann vau Daunen-bsrg scheint nicht ausgefüllt zu sein; vielleicht entspricht demselbenHo, 549 in der Lehnrolle von 1360. — In dieser etwas denuns angehenden Gütern entsprechendes zu entdecken, hat mir nichtgelingen wollen, vgl. Ho. 597 und 648.