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eine Folge jenes Kaufcontraeies, den Graf Bernhard <ll.)>29> über die Hälfte derselben abschloß (Gudendorf I,Ho. >> 8). Wie der andre Theil erworben sein mag, mußnoch dahingestellt bleiben, da die Interpretation desjenigenVertrages, welchen einen Tag später Nievlaus mit denGrafen von Schwerin, jedenfalls hinsichtlich seiner rechts-elbischen Besitzungen abschloß (Meli Urk.-Buch lll, 2 >28),sehr schwierig ist, insofern sie auf bestimmte Territorien be-zogen werden soll Bis >308, wo die sächsischen Herzogesie sicher in Besitz genommen hatten (daß V, 3221),fehlen alle directen Nachrichten über das Schicksal der Stadt,falls nicht aus dem: nostros liclolss civos sie, des Mark-grafen Otto (daß IV, 2 >59) zu entnehmen ist, daß sie sichvorübergehend in Brandenburgischen Händen befunden hat.
Die oben angeführten Worte Herzog Rudolfs vou >308dürften die Erklärung enthalte», warum vou deu heute zu-nächst um Dömitz bis zur Erhebung des Wanzeberges hingelegenen Ortschaften keine einzige speeiell erwähnt wird. Siewerden unter dem torritoniuni Doinsuitn zu begreifen sein, mitdenen zusammen noch einzelne Dörfer der torra IVauiugodem Herzoge zufielen. In der bezeichneten Ausdehnung wirdsich ein Burgward, ein eng zun: Schlosse gehöriges, zur un-mittelbaren Nutzung der Inhaber vorbehaltenes Gebiet erstreckthaben; die absolute Dispositionsbefuguiß der Grafen überdasselbe spricht sich in der dem Kloster Eldena l 289 ge-wordenen Vergünstigung aus, daß zwischen der ihm geschenktenMühle zu Straßen und Dömitz H der Bau. einer solchennicht gestattet werden solle (Mekl. Urk.-Buch lll, 2005).
Die augenscheinlichste Analogie für diese Annahmebieten die Verhältnisse des eigentlichen Stammsitzes
27) Dannenberg, vermittelst dessen wir auf die andreSeite der Elbe übergehen. Als direete Zeugnisse über dieJnhaberschaft des Ortes sind nur Mekl. Urk.-Buch I, -Utk(v.J. >237) und II, >>06 (v.J. >269) zu verzeichnen; nachdem letztern möchte es scheinen, als hätte derzeit noch keineStadtgemeinde daselbst bestanden (vgl. oben S. 57). >303iverden ousknuui ot oiuitas beide aufgeführt, als nämlich der
I) An Hebungen aus der letzteren sind 125!« äuo obori brasii deinKloster Eldena verliehen «norden (Mekl. Urk.-Buch II, 845),Bischof Konrad freilich 1231 als <Z. ob. siligiois (das. III, 2! 18),die sächsischen Herzöge 1ZV8 aber «nieder in ersterer Gestalt anfführen (V, 3221); und 1277 uuus oborns xiligiinZ an die DöinitzcrKirche (II, 1441).