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IL) Malliß (Nslolüst uuu8 odomw 8i1igiiu8 iu villasto. und
17) (1susräö8di'ug5ö, das letztere jetzt untergegangen,wahrscheinlich aber auch im Lande Meningen gelegen (essteht zwischen der Hebung in inolsncliuo iu Ilonmli? und demzu tsrra ladeis zu rechnenden wo gleichfalls inder Mühle UUU8 oliorrm überwiesen wurde, so daß wegendieser Uebereinstimmung die vorliegende Anordnung getroffenzu sein scheint). Empfängerin ist die Dömitzer Kirche;den eigentlichen Grundbesitz in Malliß finden wir in denHänden des Klosters Eldena. Nach den von Bischof Konrad>29! aeeeptirten Angaben (Mekl. Urk.-Buch III, 21 >7)standen demselben schon 3sts Hufen durch Schenkung einesGrafen Adolf zu, über dessen Persönlichkeit jedoch nähereAngaben nicht gemacht sind (vgl. oben S. 49); nach einerunverdächtigen, aber vielleicht in zweiter Ausfertigung vor-liegenden Urkunde (Mekl. Urk.-Buch III, 2004; vgl. obenS. 53) erwarb es 1290 durch Kauf von einem Lehnsmanndes Grafen Bernhard II. weitere 8 Hufen daselbst.
18) Fresenbrügge soll 1285 von Volrad III. derGrabower Kirche geschenkt sein (Mekl. Urk.-Buch III, 1795).So sicher die Urrunde falsch ist, so verdächtig ist auch dieAusfertigung von Mekl. Urk.-Buch III, 1770, zufolge welcherVolrads Bruder Friedrich im selben Jahre 1285 dem KlosterEldena in den drei Dörfern
19—21) Glaisin, Grebs und Karenz die Erwerbungvon Eigenthum gestattet (vgl. oben S. 55 f.). Die Haupt-bestimmungen finden sich wörtlich in dem großen DocumentBischof Konrads von 1291 wieder. Die von ihm gleichfallserwähnten 3 Hufen daselbst: guos olior sinmtm ad lisrnuumoUasodoclag, sind bereits oben S. 49 als ursprünglich Dannen-bergisches Eigen erklärt worden. Nach einer unanfechtbarenUrkunde (Mekl. Urk.-Buch V, 2890) überlassen ferner 'Ni-colaus und seine Neffen Johann und Volrad (IV.) dem-selben Kloster das Eigenthum von dritthalb Hufen ebendort,die es aus dem Besitz eines Dannenbergischen Lehnsmanneserkaust hatte.
22) Straßen: die dortige Mühle wird ebenfalls anEldena 1289 von Nicolaus zu Eigenthum übertragen (Mekl.Urk.-Buch III, 2005; vgl. oben S. 53).
23) Grittel, 1290 zu Lehn an Huno von Karwe ge-geb en (das. III, 2049); >305 (das. V, 2985) fiel es mit
24) Liepe zusammen an Eldena; letzteres wird als imgleichnamigen Walde liegende villa bezeichnet, in welchem
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