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U/ulsrmvs, welche in der betreffenden Urkunde als dieGranze zwischen jenen beiden Gebieten erscheint. In demursprünglichen Eolonisationsvertrage ist nicht gesagt, wie dieAusdrücke: terra Rubele st IVauinAe sich zu den weiterfolgenden Angaben verhalten, obgleich schon die Gelegenheitder beiden noch heute vorhandenen Dörfer, von denen dieGebiete ihren Namen erhalten haben müssen, keinen Zweifelüber die nothwendige Beziehung läßt Zum Ueberflnß gicbtaber das Natzeburger Zehntenregister (Mekl. Urk.-Buch I,l^a. 375, S. 375), in welches jene Urkunde auszugsweiseaufgenommen ist, eine Definition in erwünschter Vollständig-keit, indem beide Angaben in der zu erwartenden Weise inVerbindung gesetzt werden. — Diese Wiederholung zeigt, deutlich, daß die Germanisirung innerhalb der zwischen-liegenden Periode keine bedeutenden Fortschritte gemacht hat.Die Katastrophen, welche die vorübergehende dänische Herr-schaft herbeiführte, werden die Hauptschuld daran tragen;daß in der Folge das Unternehmen wenigstens im LandeMeningen einen guten Fortgang nahm, wird die Aufzählungder Dannenbergischen Besitzungen daselbst zeigen. Hingegendürften nacy Maßgabe eben dieses Gesichtspunktes die Bemü-hungen der Grafen um das Land Jabel als erfolglos zu be-trachten sein. Welche Hindernisse dem zu Grunde lagen, dar-über möchte noch kaum eine Vermuthung sich aufstellen lassen;daß die Cultur auch Jahrhunderte später dort noch wenig Ein-gang gefunden hatte und der größere Theil noch von dichten Wal-dungen bedeckt war, ersieht man u. A. aus Jahrb. I, S. 7.
Als eine fremde Enelave innerhalb der terra IVanin^eist von vorne herein die villa Nalbe zu betrachten, die vonHeinrich dem Löwen dem Bisthum Ratzeburg beigelegtworden war <Mekl. Urk.-Buch I, 65; vgl. lttl, 113). Siewird in jenem Vertrage ausdrucklich von den sonst getrof-fenen Verabredungen ausgenommen, und ebenso im Zehnten-register. Aus diesem lernen wir dagegen die erste Dannen-bergische Besitzung kennen, nämlich
13) Bresegard, welche kurz vorher an das Bisthumverkauft worden war. Daß es nicht das gleichnamige Dorfim heutigen Amte Hagenow, sondern das im A. Eldena ist,ergiebt sich schon daraus, daß es zur terra äVaninxw ge-rechnet wird. Mit Malk zusammen ist es später dem neu-gegründeten Kloster Eldena verliehen worden U.
I) Und zwar nicht lange nach der Erwerbung, wenn die Renovativns-urknnde Bischof Konrads von 12VI (Mekl. Urk.-Bnch 2118)
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